Ausbildung bei der Polizei in Niedersachsen mit Realschulabschluss?

6 Antworten

Bei der Polizei in Niedersachsen gibt es, so wie in einigen anderen Bundesländern, nur noch den Einstieg im gehobenen Polizeivollzugsdienst, die Ausbildung für den mittleren Dienst gibt es dort nicht mehr.

Die Ausbildung für den gehobenen Dienst ist ein ca. dreijähriges Studium, Voraussetzung ist daher Abitur oder Fachhochschulreife.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sind die Anwärter "ganz normale Polizisten" und werden zu Polizeikommissaren ernannt.

Voraussetzungen für die Ausbildung als Polizeibeamter Um zur Ausbildung oder zum Studium für den Polizeivollzugsdienst zugelassen zu werden, muss man einen mehrtätigen Einstellungstest bestehen. Je nach Bundesland und Ausbildungsanforderungen bzw. Anforderungen für das Studium fällt das zwei bis vier Tage dauernde Testverfahren zur Eignungsprüfung als Polizeibeamter unterschiedlich aus. Neben Intelligenz, Fähigkeiten, Allgemeinwissen und Konzentrationsvermögen werden ausbildungswillige zukünftige Polizisten hinsichtlich ihrer Kenntnis der deutschen sowie teilweise auch der englischen Sprache geprüft. Ferner werden beim Einstellungstest für eine Ausbildung bzw. ein Studium als Polizeibeamter neben einer medizinischen Untersuchung durch einen Polizeiarzt und einer Sportprüfung Gruppengespräche und Interviews durchgeführt sowie vom Teilnehmer ein Kurzreferat gefordert. Mindestalter für die Ausbildung oder ein Studium als Polizeivollzugsbeamter ist 16 oder 17 Jahre, höchstzulässiges Alter 24 bis 31 Jahre, die Körpergröße sollte bei Frauen mindestens 160 cm, bei Männern mindestens 165 cm betragen und der Bewerber sollte über die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft sowie einen guten Ruf verfügen und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und nicht vorbestraft sein.  Schulische Voraussetzung für die Ausbildung zum Polizisten mittleren Dienstes ist entweder eine abgeschlossene Mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss mit anschließender abgeschlossener Berufsausbildung. Für ein Studium zum Eintritt in den gehobenen Polizeidienst ist mindestens Fachhochschulreife erforderlich.  Wer nicht bereits über die Fahrerlaubnis der Klasse B verfügt, muss den Führerschein auf eigene Kosten erwerben und diesen spätestens bis zum Ende der Polizeiausbildung bzw. Abschluss des Studiums nachweisen. Ebenso ist für die Ausbildung zum Polizeibeamten eine Schwimmbescheinigung erforderlich. Wer einen Freischwimmernachweis hat, sollte diesen der Bewerbung für eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten beifügen.

Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem
europäischen Wirtschaftsraum. Darüber hinaus sind bei einem dringenden dienstlichen Interesse Ausnahmen
möglich.
Sie haben das Abitur, eine Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
Sie haben sechs Jahre Englischunterricht besucht oder können ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
Sie sind gerichtlich nicht bestraft.
Sie sind am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre.
Sie sind als Bewerberin mindestens 1,63 m und als Bewerber mindestens 1,68 m groß.
Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B.
Sie haben das Jugendschwimmabzeichen in Bronze.
Sie sind darüber hinaus gesund und sportlich.

Im Einzelfall sind Ausnahmen von den oben stehenden Voraussetzungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen.

Bei Tätowierungen beachten Sie bitte folgendes: Die Tätowierung darf auch bei Tragen eines kurzärmligen Uniformhemdes nicht sichtbar sein und keinen verfassungsfeindlichen oder abfälligen Inhalt haben.

Weitere Voraussetzungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten Ihrer jeweiligen Schulbildung.

Realschülerinnen und Realschüler können sich für ein Praktikum bei der Polizei Niedersachsen und den Besuch einer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung bewerben und nach Erwerb der Fachhochschulreife an der Polizeiakademie studieren.

freede  02.11.2011, 09:29

Das war eine Suche von 30 sek.

Um Polizist zu werden (und zu sein) benötigst du Eigeninitiative. Also, nächstes mal erstmal selber suchen!

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Mit normalen Realschulabschluß leider nicht weil es keinen mittleren Diesnt dort mehr gibt, aber wenn Du in Niedersachsen den Erweiterten Realschulabschluß hast kannst Du genauso wie mit FH - Reife zum gehobenen Diesnt gehen. Ansonsten bleibt noch die Bundespolizei welche noch einen mittleren Dienst hat. www.bundepolizie.de