Weil es sich um einen Film handelt?!
Ohne eine "Polizeischule" zu besuchen wird man kein Polizist.
The Shield
https://de.wikipedia.org/wiki/The_Shield_%E2%80%93_Gesetz_der_Gewalt
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Wie-das-Handy-durch-Vorratsdatenspeicherung-den-Raubmoerder-verriet
Ein Blick ins Gesetz (oder in diesem Fall die Rechtsprechung) erleichtert die Rechtsfindung.
Polizisten fotografieren/filmen ist erlaubt (wie bei allen anderen Menschen auch). Die Aufnahmen dürfen jedoch nicht veröffentlicht werden sofern die aufgenommenen Personen keine "Personen der Zeitgeschichte" geworfen sind, wie z.B. bei einem besonderem Polizeieinsatz (kein Verkehrskontrolle o.ä.).
Werden Polizisten im Dienst fotografiert/gefilmt darf eine Identitätsfeststellung des Filmenden erfolgen. Dies ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, die sicherstellen soll, dass die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden, bzw. eine spätere Strafverfolgung ermöglichen.
Hier die entsprechenden Urteile dazu:
http://openjur.de/u/635013.html
wenn man in den gehobenen Dienst will . wie Inspektor oder Kommissar
Wenn man das möchte muss man in der Lage sein sich solche Informationen selbst aus dem Netzt zu suchen!
Hier für Niedersachsen:
www.polizei-studium.de
Das konntest du nicht???
Es wird nicht nur der Urin sondern auch das Blut untersucht. Die Einnahme der Substanzen wird sich auf mindestens eines der beiden auswirken. Gruß an deinen "Freund".
Bewerben... ja. Genommen wirst du damit aber nicht.
Das ist dieser Verstoß:
TBNR 204100 - Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins *) nicht mit. § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
(B - 0) 10,00 Euro
Den Verstoß hast du ja zum Zeitpunkt der Kontrolle begangen. Also ist das Verwarngeld ok.
1. Das Ding heißt (Schulter)Holster.
2. Gibt es bei der Polizei auch... wenn in ziviler Kleidung Dienst versehen wird steht so ein Holster zur Wahl.
Nein. Wenn du das nicht möchtest dürfen sie das nicht. Wenn der Verdacht besteht, dass du illegal daran rumgeschraubt hast wird der Roller sichergestellt und einem Sachverständigen vorgeführt.
Kosten liegen bei ca. 150-200 Euro für das Abschleppen und zwischen 200 und 400 Euro für den Sachverständigen. Wird was gefunden zahlst du... + die Kosten für eine Strafe im Bußgeld / Strafverfahren.
Mit meinem Handy die Situation Filmen, wie man es z.B. in vielen Videos aus Amerika sieht D.h. ich darf die Polizisten Filmen (Namen etc. und was vor sich geht)
Das ist unterschiedlich. Wenn du die Aufnahmen veröffentlichst (z.B. Youtube) machst du dich strafbar!
Muss ich mich Ausweisen wenn danach gefragt wird? z.b. wenn mein Licht am Fahrrad nicht brennt, und man mich dafür anhält
Ja. Für Kontrollen kann es mehrere Gründe geben. Diese können nach der StPO, den Polizeigesetzen (Gefahrenabwehr) oder nach Verkehrsrecht erfolgen. Jedes mal ist die Polizei berechtigt deine Identität festzustellen (ggf. auch mit Zwang, und auf deine Kosten).
Hast du kein Licht am Rad ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Müssen die Polizisten mir sagen was ich falsch gemacht habe bevor ich mich Ausweise?
Nein.
Ich meine Polizisten besitzen so etwas wie einen "Beamtenausweiß" oder ähnliches das sie mir zeigen können, dass sie Polizist sind etc., den sie mir vorzeigen MÜSSEN wenn ich danach Frage?
Die Regelungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich hier leicht... in den meisten Ländern sind Polizeibeamte durch Uniform ausgewiesen und müssen dir keinen Dienstausweis zeigen. Dem Betroffenen (und nicht irgendwem anders) der Maßnahme wird auf Wunsch der Name und die Dienststelle des Beamten genannt. Es gibt keine Dienstnummern!!!
Beamte in zivil müssen sich grundsätzlich ausweisen, sofern die Situation dies zulässt. Der Dienstausweis des Beamten muss dabei nicht ausgehändigt werden!
Egal was du davon in der Schule wählst... das spielt im Eignungsauswahlverfahren (EAV) keine Rolle.
Wenn du die Voraussetzungen für den Polizeidienst erfüllst, wirst du zum EAV zugelassen. Für eine Einstellung sind dann nur noch die Testergebnisse wichtig. Egal ob du vorher Hauptfach Spanisch, Chemie oder Namen tanzen hattest.
Du bist ein medizinisches Wunder... vor zwei Tagen warst du noch 15 Jahre alt.
https://www.gutefrage.net/frage/erlaubt-oder-nicht-ernste-antworten-bitte?foundIn=user-profile-question-listing
Ohne Grund? Nein.
Der Grund muss für dich jedoch nicht immer nicht ersichtlich sein, die Durchsuchung kann trotzdem rechtmäßig sein. Rechtsgrundlagen sind hier die §§ 102 StPO ff. und die pol. Gesetze der Bundesländer (z.B. § 22 Nds. SOG).
Schaust du z.B. hier:
§ 22 Nds. SOG - Durchsuchung und Untersuchung von Personen
(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person durchsuchen, wenn
1.sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann,
2.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,
3.sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
4.sie an einem in § 13 Abs. 1 Nr. 2 genannten Ort angetroffen wird oder
5.sie in einem Objekt im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen wird und die weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.
Nun ist meine Frage, ob er einfach nur geiern wollte weil man so ein Auto nicht alle Tage sieht, oder ob er mich ausbremsen wollte
Sind wir Hellseher?
weil er nicht das Recht hat mich anzuhalten, wie eine Polizei-Streife
Hat er nicht? Wenn du das schon weißt, wieso fragst du dann?
Oder wolltest du uns nur erzählen, dass du einen SLS AMG fährst?
Fände es gut, wenn die Polizei mehr hinterfragen und selbstständig Denken würde und nicht Gutes verhindert und Böses unterstützt.
Und ich möchte keine Polizei, die Gesetze so auslegt wie es ihnen passt!
Das Bekleben von Laternen stellt entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat (Sachbeschädigung) dar. Je nach Art der Sticker.
Ich möchte nicht das jeder Hinz und Kunz seine bescheidene Meinung auf Laternen und Schilder klebt! Wenn du protestieren willst miete dir eine Werbefläche!
Nein... an Feiertagen, Sonntagen, Familienfesten, oder wenn es dir nicht passt darf die Polizei natürlich nicht einfach vorbei kommen... wäre ja auch noch schöner.
"Ironie aus"
Was für eine Frage... die Beamten (vermutlich auch mit einer Familie daheim) müssen am Feiertag arbeiten und du machst dir nur Gedanken (bzw. findest es furchtbar übertrieben), dass dein Raser-Opa an so einem Tag überprüft wird.
Unglaublich.
Rechtlich übrigens in keiner Weise zu beanstanden!
Ja, dürfen sie. Der Dienstausweis ermächtigt zum Führen von Schusswaffen... auch außerhalb des Dienstes.
Es gibt Bundesländer, in denen den Beamten das Führen der Waffen von der Dienststelle noch extra erlaubt werden muss... diese stellen aber die Ausnahme dar, bzw. wird die Erlaubnis fast immer erteilt.
Das stellt diese Owi dar:
TBNR 129618 - Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teil. § 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat
A - 2, 400,00 Euro, 1 Monat Fahrverbot
Ich schreibe solche Verstöße bei unserem örtlichen Treffen der Tuningszene regelmäßig und die werden auch regelmäßig verurteilt.
Die Schwelle zu einem illegalen Rennen liegt recht niedrig.
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2099.htm