Ein Blick ins Gesetz (oder in diesem Fall die Rechtsprechung) erleichtert die Rechtsfindung.

Polizisten fotografieren/filmen ist erlaubt (wie bei allen anderen Menschen auch). Die Aufnahmen dürfen jedoch nicht veröffentlicht werden sofern die aufgenommenen Personen keine "Personen der Zeitgeschichte" geworfen sind, wie z.B. bei einem besonderem Polizeieinsatz (kein Verkehrskontrolle o.ä.).

Werden Polizisten im Dienst fotografiert/gefilmt darf eine Identitätsfeststellung des Filmenden erfolgen. Dies ist eine  Maßnahme der Gefahrenabwehr, die sicherstellen soll, dass die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden, bzw. eine spätere Strafverfolgung ermöglichen.

Hier die entsprechenden Urteile dazu:

http://openjur.de/u/635013.html

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wenn man in den gehobenen Dienst will . wie Inspektor oder Kommissar

Wenn man das möchte muss man in der Lage sein sich solche Informationen selbst aus dem Netzt zu suchen!

Hier für Niedersachsen:

www.polizei-studium.de

Das konntest du nicht???

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Es wird nicht nur der Urin sondern auch das Blut untersucht. Die Einnahme der Substanzen wird sich auf mindestens eines der beiden auswirken. Gruß an deinen "Freund".

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Das ist dieser Verstoß:

TBNR 204100 - Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins *) nicht mit. § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat

(B - 0) 10,00 Euro

Den Verstoß hast du ja zum Zeitpunkt der Kontrolle begangen. Also ist das Verwarngeld ok.

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Nein. Wenn du das nicht möchtest dürfen sie das nicht. Wenn der Verdacht besteht, dass du illegal daran rumgeschraubt hast wird der Roller sichergestellt und einem Sachverständigen vorgeführt. 

Kosten liegen bei ca. 150-200 Euro für das Abschleppen und zwischen 200 und 400 Euro für den Sachverständigen. Wird was gefunden zahlst du... + die Kosten für eine Strafe im Bußgeld / Strafverfahren.

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Mit meinem Handy die Situation Filmen, wie man es z.B. in vielen Videos aus Amerika sieht D.h. ich darf die Polizisten Filmen (Namen etc. und was vor sich geht)

Das ist unterschiedlich. Wenn du die Aufnahmen veröffentlichst (z.B. Youtube) machst du dich strafbar!

Muss ich mich Ausweisen wenn danach gefragt wird? z.b. wenn mein Licht am Fahrrad nicht brennt, und man mich dafür anhält

Ja. Für Kontrollen kann es mehrere Gründe geben. Diese können nach der StPO, den Polizeigesetzen (Gefahrenabwehr) oder nach Verkehrsrecht erfolgen. Jedes mal ist die Polizei berechtigt deine Identität festzustellen (ggf. auch mit Zwang, und auf deine Kosten). 

Hast du kein Licht am Rad ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Müssen die Polizisten mir sagen was ich falsch gemacht habe bevor ich mich Ausweise?

Nein. 

Ich meine Polizisten besitzen so etwas wie einen "Beamtenausweiß" oder ähnliches das sie mir zeigen können, dass sie Polizist sind etc., den sie mir vorzeigen MÜSSEN wenn ich danach Frage?

Die Regelungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich hier leicht... in den meisten Ländern sind Polizeibeamte durch Uniform ausgewiesen und müssen dir keinen Dienstausweis zeigen. Dem Betroffenen (und nicht irgendwem anders) der Maßnahme wird auf Wunsch der Name und die Dienststelle des Beamten genannt. Es gibt keine Dienstnummern!!!

Beamte in zivil müssen sich grundsätzlich ausweisen, sofern die Situation dies zulässt. Der Dienstausweis des Beamten muss dabei nicht ausgehändigt werden!

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Egal was du davon in der Schule wählst... das spielt im Eignungsauswahlverfahren (EAV) keine Rolle.

Wenn du die Voraussetzungen für den Polizeidienst erfüllst, wirst du zum EAV zugelassen. Für eine Einstellung sind dann nur noch die Testergebnisse wichtig. Egal ob du vorher Hauptfach Spanisch, Chemie oder Namen tanzen hattest.

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Du bist ein medizinisches Wunder... vor zwei Tagen warst du noch 15 Jahre alt.

https://www.gutefrage.net/frage/erlaubt-oder-nicht-ernste-antworten-bitte?foundIn=user-profile-question-listing

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Ohne Grund? Nein.

Der Grund muss für dich jedoch nicht immer nicht ersichtlich sein, die Durchsuchung kann trotzdem rechtmäßig sein. Rechtsgrundlagen sind hier die §§ 102 StPO ff. und die pol. Gesetze der Bundesländer (z.B. § 22 Nds. SOG).

Schaust du z.B. hier:

§ 22 Nds. SOG - Durchsuchung und Untersuchung von Personen 

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person durchsuchen, wenn 

1.sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann,

2.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,

3.sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,

4.sie an einem in § 13 Abs. 1 Nr. 2 genannten Ort angetroffen wird oder

5.sie in einem Objekt im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen wird und die weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.

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Nun ist meine Frage, ob er einfach nur geiern wollte weil man so ein Auto nicht alle Tage sieht, oder ob er mich ausbremsen wollte

Sind wir Hellseher?

weil er nicht das Recht hat mich anzuhalten, wie eine Polizei-Streife

Hat er nicht? Wenn du das schon weißt, wieso fragst du dann?

Oder wolltest du uns nur erzählen, dass du einen SLS AMG fährst?

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Jeden Befehl ausführen ohne zu hinterfragen?

Ich war letztens bei der Polizei und habe mich erkundigt, wegen dem aufkleben von Stickern für Menschenrechte auf öffentlichen Laternenpfählen.

Die Polizei meinte, dass sei verboten.

Mein Problem bei der Sache ist folgendes: Wir befinden uns in einem kriminellen Wirtschaftssystem mit kriminell handelnden Machtmenschen und es ist mir verboten in Form von Aufklärungsstickern, gegen diese Kriminalität zu rebellieren?

Ich könnte so ein Verbot, wenn schon in einem gerechten, zukunftsorientierten, menschenfreundlichen, sinnvollen Gesellschaftssystem akzeptieren. Dort wäre Stickern ja auch nicht notwendig - aber in dieser Realität ist Stickern sogar etwas Gutes.

Dadurch wird Aufklärungsarbeit geleistet - oft steht auch noch eine E-Mail-Adresse dabei, damit Leute wissen, wohin sie sich wenden können.

Wenn sich die Obrigkeiten nicht an die Regeln halten müssen, warum muss ich es dann? Das ist weder logisch noch richtig. Das ist ganz einfach kriminell..

Da war ich eben bei der Polizei und diese meinte nur, sie würde sich an das bestehende Gesetz halten und wer stickert, bekommt eine Strafe. Führt die Polizei jeden Befehl aus, den sie von oben erhält, ohne zu hinterfragen?

Da könnte genauso gut die neue Verordnung kommen: "Töte jeden Mann mit roter Brille und Gehstock mit einem Round-House-Kick." Würde die Polizei das dann auch einfach machen, obwohl es nicht logisch erklärbar ist? Nicht zum Wohle der Menschen ist?

Auch kommt es bei uns hier vor, dass Menschen wegen "Selbstgefährdung" in die geschlossene Anstalt gebracht werden. Auch das finde ich nicht in Ordnung. Ein Mensch gehört nur sich selber - er darf mit sich selber machen, was immer er will - aber wenn die Regierung ihn wegsperrt, weil er Selbstmord begehen wollte ist das kriminell - Freiheitsberaubung. Wenn schon, kann sie mit ihm ein Gespräch führen, warum er das Leben satt hat. Unnötige Gewalt wird in geschlossenen Anstalten auch praktiziert - wenn ein Patient gesprächsbereit ist - wird diese Möglichkeit nicht immer wahrgenommen.

Fände es gut, wenn die Polizei mehr hinterfragen und selbstständig Denken würde und nicht Gutes verhindert und Böses unterstützt.

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Fände es gut, wenn die Polizei mehr hinterfragen und selbstständig Denken würde und nicht Gutes verhindert und Böses unterstützt.

Und ich möchte keine Polizei, die Gesetze so auslegt wie es ihnen passt! 

Das Bekleben von Laternen stellt entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat (Sachbeschädigung) dar. Je nach Art der Sticker.

Ich möchte nicht das jeder Hinz und Kunz seine bescheidene Meinung auf Laternen und Schilder klebt! Wenn du protestieren willst miete dir eine Werbefläche!

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Nein... an Feiertagen, Sonntagen, Familienfesten, oder wenn es dir nicht passt darf die Polizei natürlich nicht einfach vorbei kommen... wäre ja auch noch schöner.

"Ironie aus"

Was für eine Frage... die Beamten (vermutlich auch mit einer Familie daheim) müssen am Feiertag arbeiten und du machst dir nur Gedanken (bzw. findest es furchtbar übertrieben), dass dein Raser-Opa an so einem Tag überprüft wird. 

Unglaublich.

Rechtlich übrigens in keiner Weise zu beanstanden!

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Ja, dürfen sie. Der Dienstausweis ermächtigt zum Führen von Schusswaffen... auch außerhalb des Dienstes. 

Es gibt Bundesländer, in denen den Beamten das Führen der Waffen von der Dienststelle noch extra erlaubt werden muss... diese stellen aber die Ausnahme dar, bzw. wird die Erlaubnis fast immer erteilt.

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anzeige wegen illegalem straßenrennen

hallo zusamm,

ich habe schon mehrere beiträge gelesen was diese anzeige angeht. doch bei mir lief das etwas anders und möchte mal gerne eure meinung dazu lesen.

ich fange mal an,

karfreitag ist hier bei uns in der stadt Paderborn die hölle los alle orte um paderborn treffen sich hier. ist mitlerweile was riesiges geworden. die polizei sperrt schon morgen die straßen ab und halten ein auge auf das ganze, finde ich auch gut wenn man bedenkt was da für leute durchdrehen.

zum abend hin habe ich mich mit ein paar freunde getroffen und wir sind etwas rumgefahren um uns das ganze spektakel anzusehen, ich und ein freund haben jeweils umgebaute fahrzeuge die nach nichts aussehen aber um die 360ps haben. kurz vor der innenstadt wollten wir einmal einen lauten machen ampel grün 1. gang einmal kurz vollgas nichtmal 60kmh erreicht (60kmh vorgeschrieben) und dann normal weitergefahren. wärend der normalen fahert sah ich von ganz weit weg das blaulicht. wir wurden rausgezogen und uns wurde ein illegales straßenrennen vorgeworfen die polizisten waren arrogant und unfreundlich! ich habe mich nicht dazu geäussert einfach papiere gezeigt und sie wiederbekommen. bei meinem kollegen genauso, dann wurd gesagt wir sollen uns zügeln sonst passiert was anderes. die polizisten steigten ins auto und dann ruft er noch mir hinterher "achja die anzeige kommt per post". da bin ich fast explodiert! ein tag später sofort eine rs rausgesucht und direkt abgeschlossen ich hoffe die lassen mit sich reden das die einen tag rückwirkend machen :(

die polizisten haben kein video geschweige denn irgendwas gesehen dafür waren die zuweit weg! die könnten höchstens was gehört haben.

meine sorge ist jetzt dieses klischee schnelle autos und MÜSSEN rennen gefahren sein. es macht innerorts garkein sinn mit dieser leistung! ich könnt mich nur aufregen darüber.

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Das stellt diese Owi dar:

TBNR 129618 - Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teil. § 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat

A - 2, 400,00 Euro, 1 Monat Fahrverbot

Ich schreibe solche Verstöße bei unserem örtlichen Treffen der Tuningszene regelmäßig und die werden auch regelmäßig verurteilt.

Die Schwelle zu einem illegalen Rennen liegt recht niedrig.

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2099.htm

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