Ausbildung / fristlosekündigung / 2 Wochen vor der praktischen Prüfung?

14 Antworten

Naja wenigstens hattest du drei Abmahnungen. Bei uns bei Marco gab es nur eine Abmahnung = Rausschmiss. :P

Ich fand es jedoch übertrieben nur wegen zu spät kommen rausgeschmissen zu werden. Solange du höchstens 1x im Monat zu spät kommst und es kein Dauerzustand ist, sprich jeden Tag zu spät kommen ist es meiner Meinung nach nicht verwerflich. Es kann immer etwas dazwischen kommen wofür man selten etwas kann. Man kann nicht 40-50 Jahre lang fehlerfrei arbeiten.

Rede am besten mit deinen Eltern darüber und die sollen mit deinem Arbeitgeber reden. Ich denke vor den Eltern hat dein Ex-Chef mehr Respekt als vor dir. Zumindest kann man vereinbaren, dass du zumindestens die Ausbildung fertig machst und danach kann er dich rausschmeißen wenn er will.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Eine Teilnahme an der Prüfung sollte trotzdem möglich sein. Wende dich dazu am besten direkt an die IHK bzw deine zuständige Kammer.

Allerdings sehe ich die fristlose Kündigung auch als übertrieben an. Wenn du eine Kündigungsschutzklage einreichen würdest hättest du wohl gute Chancen das die Kündigung als nichtig anzusehen ist.

Zuspätkommen ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, höchstens für eine im Rahmen der regulären Kündigungsfrist.

Schreibe deinem Chef einen Brief per Einschreiben, dass Du der fristlosen Kündigung widersprichst und deine uneingeschränkte Arbeitsleistung bis zum Vertragsende anbietest. Du solltest auch jeden Tag im Geschäft auftauchen und dies vor Ort nochmal anbieten, ausser er erteilt dir Hausverbot und schickt dich weg. Dann kannst du bis zum Ende der vertraglichen Kündigungsfrist zuhause bleiben, ausser er bestellt dich für eine Arbeit ein.
Gekündigt bist du allerdings trotzdem. Und die Prüfung legst du natürlich trotzdem genau so ab!

Es gibt Schiedsgerichte bzw. -stellen der Innungen für solche Fälle. Da erhälst du bestimmt fundiertere Aussagen zu der Thematik.

Prinzipiell hört es sich erstmal so an, als wäre bei deiner Kündigung rein rechtlich gesehen alles korrekt abgelaufen.

JollySwgm  16.05.2019, 13:37

Prinzipiell hört sich das für mich so als würde die Kündigung bei einer Schutzklage keinen Erfolg haben wird.

Wenn ein AG in so einem Fall fristlos kündigt, musst du ihn schon wirklich massiv geärgert haben ! - oder er geht davon aus, das du die Abschlussprüfung nicht bestehst und ihn noch länger nervst...

fakt ist: 50 min zu spät kommen geht gar nicht! Das ist ein Zeichen von Respektlosigkeit. Ubdvda du ja schon mehrere (!) Abmahnungen gesammelt hast, war deinem Chef dieser Schritt halt wichtig

wenn ihr bei der ihk seid, kannst du einen Schlichtungsausschuss bemühen. Die Prüfung solltest du auf jeden Fall machen dürfen, aber mach dir mal Gedanken über dein verhalten... das ein Azubi MAL ne Abmahnung kassiert passiert von Zeit zu Zeit, aber mehrere??

bedenke: auch Chefs haben Stammtische oder innungs-/ kammer treffen, und auch da redet man miteinander!

und wenn man ließt, das der Bewerber x bei unternehmen y die Ausbildung gemacht hat, dann fragt man auf solchen Events halt mal nach was das für ein ‚typ‘ ist... was sollte der Ex-Chef dann sagen? ? ?