Aus WG ausziehen, schwerer als Gedacht?

5 Antworten

Offiziel sind es drei Monate, wenn dein Vermieter einwilligt daß du früher ausziehen kannst,, z.B. wenn er einverstanden ist, daß du dich selbst darum kümmerst einen Nachmieter zu finden, der vor Ablauf der Frist einziehen möchte, dann geht das auch. Soweit mir bekannst, kann dein Mitbewohner nicht darauf bestehen darauf Einfluß nehmen zu können, wen er als Nach-Mitbewohner haben will, aber es wäre natürlich besser ihn dabei nicht zu übergehen. Das alles am besten mit deinem Vermieter vereinbaren und wenn kommunikativ möglich deinen Mitbewohner mitinbeziehen.

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https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/kuendigung/kuendigungsfristen.html

anitari  22.08.2016, 07:34

Soweit mir bekannst, kann dein Mitbewohner nicht darauf bestehen darauf Einfluß nehmen zu können, wen er als Nach-Mitbewohner haben will,

Irrtum.

Offiziel sind es drei Monate,

Für die Vertragspartei Mieter, nicht für eine Person davon.

Habe mit einem bekannten eine 2er-WG gegründet.

Nein. Ihr habt gemeinsam eine Wohnung gemietet.

Im Mietvertrag ist kein Haupt/Nebenmieter festgelegt.

So was gibt es auch nicht. Nur die Vertragspartei Mieter. Diese kann, wie in Eurem Fall, aus mehreren Personen bestehen.

Ausziehen kannst Du wann Du willst. Dazu brauchst Du keine Zustimmung von irgend jemand.

Aus dem Mietvertrag zu kommen ist schon schwieriger.

Du allein kannst nicht kündigen. Ohne Zustimmung des Vermieters ist auch keine Entlassung aus dem Vertrag möglich.

Ist eine Vertragsentlassung, weil der Vermieter und/oder die andere Person nicht zustimmt, nicht möglich, bleibt nur die komplette Kündigung des Mietvertrages durch alle 2 Personen der Vertragspartei Mieter.

Stimmt eine Person der Kündigung nicht zu kann sie die andere darauf verklagen.

Dann ersetzt das Urteil ihre Unterschrift unter der Kündigung.

Da ihr beide als Hauptmieter im Vertrag unterschrieben habt, seit ihr auch beide rechtlich belangbar. Mit anderen Worten, du wirst dich mit ihm einigen müssen.

bAcKsTaGe1994 
Fragesteller
 21.08.2016, 23:34

Besteht die Möglichkeit ohne seine Zustimmung auszuziehen gar nicht?

Irgendwie muss das doch machbar sein. Er wird nicht zustimmen so wie ich ihn einschätze. Er hat ja quasi eine Putzfrau umsonst. Warum die gehen lassen...

Kommentar von anitari , vor 50 Min

Soweit mir bekannst, kann dein Mitbewohner nicht darauf bestehen darauf Einfluß nehmen zu können, wen er als Nach-Mitbewohner haben will, 

Irrtum.

Offiziel sind es drei Monate, 

Für die Vertragspartei Mieter, nicht für eine Person davon.

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Bist Du sicher? Ich dachte DerFonzie hätte IMMER recht!?

Wer steht denn im Vertrag???