Kommt man aus einer WG einfach so raus?

7 Antworten

"Zudem muss ich sagen, das es ein normaler Mietvertrag mit zwei unterschriebenen Mietern ist"

Der Vermieter hat recht und muss sie alleine nicht rauslassen. Entweder beide kündigen oder der Vermieter ist so nett und fertig nen neuen Vertrag für den anderen Mieter an. Es msus nicht extra vermerkt sein dass gemeinsam gekündigt werden muss. Das ist ein Fakt der gegeben ist. Liegt daran: Beide Mieter tragen gemeinsam (gesamtschuldnerisch) die Haftung für die Miete. Fällt ein Mieter aus oder der Vermieter lässt einen aus dem Mietvertrag hat der Vermieter nur noch eine Person von der er die Miete verlangen kann. (aka: bei zwei Personen hat er im Zweifel auch zwei an der Angel wenns mal zu Mietausfällen kommt)

Wenn die beiden WG-Mitglieder den Mietvertrag gemeinsam geschlossen haben, müssen sie auch gemeinsam kündigen. Hier wäre nur ein Ersatz für die Wg denkbar

Mein Bruder wohnte bis vor kurzem auch in einer solchen Art von WG. Dort war es auch so dass die beiden Mieter zusammen kündigen müssen oder (und dass wäre vielleicht eine Option für deine Freundin) ein neuer Mieter gefunden werden muss mit dem sowohl der Vermieter als auch die zweite Person die mit deiner Freundin in der WG wohnte einverstanden sind und die den Mietvertrag übernimmt. So hat es mein Bruder dann auch gemacht.

Ganz genau. Wenn beide den Vertrag unterschreiben, müssen ihn auch beide kündigen. Das Problem gab es bei meiner Freundin auch. Durch den Anwalt für Mietrecht haben wir das erklärt bekommen. Es kann aber ein Ersatz gesucht werden, also Nachmietern, den aber die Vermieter genehmigen müssen. Nach 3 möglichen Nachmietern die nicht angenommen wurden, kannst du raus. Is ne nervige Sache

Nein man kommt nicht so einfach daraus.

Eine Teilkündigung ist unwirksam, da hat die Vermieterin recht.

Hier steht alles wie man es machen kann, bzw. machen muss.

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

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MfG