Aufstufung von a2 zu a?

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§17 Abs 1 FeV:

Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 oder bei Erreichen des in § 10 Absatz 1 genannten Mindestalters abgenommen werden.
g0ldh4wk03 
Fragesteller
 06.05.2023, 11:44

Super, danke 👍

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