A1 aufstieg zu A2?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Teilzitat aus §17 Abs. 2 FeV

"Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 oder bei Erreichen des in § 10 Absatz 1 genannten Mindestalters abgenommen werden."

heisst du darfst die prüfung 1 monat voher machen


JustusRS125 
Beitragsersteller
 10.12.2024, 07:35

Oha sehr geil! Danke für die Info!

anders

du machst den A1 mit 17, da das ein Aufstiegsführerschein ist, kannst den A2 ohne Probleme mit 19 machen, da reicht eine praktische Fahrprüfung

willst den allerdings schon mit 18 haben, kommt eine schriftliche Prüfung dazu.


JustusRS125 
Beitragsersteller
 10.12.2024, 07:36

Danke dir!

Das heißt, dass die neue Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der zwei Jahre gilt. Man kann die Prüfung schon kurz vorher machen.


JustusRS125 
Beitragsersteller
 10.12.2024, 07:38

Danke!

Du kannst die Aufstiegsprüfung ab dem 23. Monat machen also im letzten Monat bevor die 2 Jahre voll sind. Den Schein bekommst du aber trotzdem erst ab dem Tag an den die 2 Jahre voll sind. So wars bei mir von A2 auf A


JustusRS125 
Beitragsersteller
 10.12.2024, 07:38

Aha ok