A1 aufstieg zu A2?
Moin,
überall steht immer "mind. 2 Jähriger Vorbesitz der Führerschein Klasse A1..."
Heißt das, dass ich mich genau 2 Jahre später erst zum Führerschein anmelden darf oder heißt das, dass ich genau 2 Jahre später erst die Praktische Prüfung machen darf (Also für den Schein schon früher angemeldet/Fahrstunden vor dem ende der 2 Jahre genommen)???
Danke im voraus
LG
4 Antworten
Teilzitat aus §17 Abs. 2 FeV
"Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 oder bei Erreichen des in § 10 Absatz 1 genannten Mindestalters abgenommen werden."
heisst du darfst die prüfung 1 monat voher machen
anders
du machst den A1 mit 17, da das ein Aufstiegsführerschein ist, kannst den A2 ohne Probleme mit 19 machen, da reicht eine praktische Fahrprüfung
willst den allerdings schon mit 18 haben, kommt eine schriftliche Prüfung dazu.
Das heißt, dass die neue Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der zwei Jahre gilt. Man kann die Prüfung schon kurz vorher machen.
Du kannst die Aufstiegsprüfung ab dem 23. Monat machen also im letzten Monat bevor die 2 Jahre voll sind. Den Schein bekommst du aber trotzdem erst ab dem Tag an den die 2 Jahre voll sind. So wars bei mir von A2 auf A