Aufbauseminar?
Habe mal eine Fragen bezüglich Aufbauseminar.
Und zwar, ich habe mein Aufbauseminar absolviert. Wurde dann auf der Autobahn mit 13 km/h zu Geblitzt. Wegen ein Drängler, Anzeige ging auch raus und wird noch ermittelt, da ich 2 Kinder mit im Wagen hatte.
Fast 2 Monate später wurde ich wieder geblitzt mit ca 63er in einer 50er Zoner also ca 10 Km/h zu viel.
Ich habe gelesen auf Bußgeldkatalog da es sich um B-Verstöße handelt und gleich 2 davon wird es zum A-Verstoß, also wird meine Probezeit wieder auf 2 Jahre verlängert?
Stimmt die Aussage?
Auf andere Seiten steht was anderes, also das B-Verstöße nicht gehandet werden.
Welche Aussage stimmt den nun?
Bitte um Rat
2 Antworten
Keine Punkte, keine Probezeitmaßnahmen.
Du hast dafür nichts zu befürchten.
Unter 21 km/h zu schnell ist weder ein B- noch ein A-Verstoß, daher auch keinerlei Probezeitfolgen.
Okay, aber dann verstehe ich nicht. Wieso die Internet Seite Bußgelkatalog so was Veröffentlicht
Nein, ein Blitzer unter 21 km/h ist in der Probezeit kein B-Verstoß. Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 21 km/h gelten als geringe Verstöße und werden als Verwarnungsgelder geahndet, ohne dass dies Auswirkungen auf die Probezeit hat. Erst ab 21 km/h zu schnell begeht man einen A-Verstoß, der sich auf die Probezeit auswirkt.
Also ist die Aussag korrekt
Wegen ein Drängler,
Nicht der Drängler ist zu schnell gefahren, sondern Du.
Anzeige ging auch raus und wird noch ermittelt, da ich 2 Kinder mit im Wagen hatte.
Was jetzt die zwei Kinder mit der Anzeige zu tun haben sollen, erschließt sich mir nicht. Hast Du sonstige Zeugen? Nein? Aussage gegen Aussage, wird eingestellt.
Fast 2 Monate später wurde ich wieder geblitzt mit ca 63er in einer 50er Zoner also ca 10 Km/h zu viel.
Da war kein Drängler hinter dir?
Ich habe gelesen auf Bußgeldkatalog da es sich um B-Verstöße handelt und gleich 2 davon wird es zum A-Verstoß, also wird meine Probezeit wieder auf 2 Jahre verlängert?
Stimmt die Aussage?
Nein, stimmt nicht, die Geschwindigkeitsverstöße hätten mehr als 21 km/h betragen müssen um als A-Verstoß zu gelten. Du hättest dann aber schon beim ersten Verstoß ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung bekommen
Du kannst die Schuld leider nicht auf den Drängler schieben. Du sitzt am Steuer deines KFZ, und Du entscheidest über dein Fahrzeug und deine Geschwindigkeit.
Danke dir
Warum steht es auf der Seite vom Bußgeldkatalog.
Das 2 B-Verstöße gleich 1 A-Verstoß ist, und deswegen Probezeitverlängerung. Ich verstehe das nicht