Auf welche Sprache wurde der Augsburger Reichsabschied von 1555 verfasst?

1 Antwort

Der wurde auf Deutsch verfasst.

Hier die ersten Absätze:

Abschied der Röm[isch] königl[ichen] Majestät und gemeiner Stände auff dem Reichs-Tag zu Augsburg auffgericht, im Jahr 1555.

Wir Ferdinand von Gottes Gnaden Römischer König zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien und Sclavonien etc. König, Infant in Hispanien, Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, zu Braband, zu Steyer, zu Kärndten, zu Krayn, zu Lützenburg und zu Würtenberg, Ober- und Nieder-Schlesien, Fürst zu Schwaben, Marggraf des Heil. Röm. Reichs zu Burgau, zu Mähren, Ober- und Nieder-Laußnitz, Gefürsteter Graf zu Habspurg, zu Tyrol, zu Pfirt, zu Kyburg und zu Görtz etc., Landgraf im Elsaß, Herr auf der Windischen Marck, zu Portenau und zu Salins, etc. Bekennen öffentlich und thun kund allermänniglich: Nachdem die Römische Kayserl. Majestät, Unser lieber Bruder und Herr, aus hochdringenden, bewegenden Ursachen, fürnemlich aber darum, dieweil Ihro Majestät befunden, daß des Heil. Reichs Satzungen, Ordnungen und Abschiede mit gesamtem gnädigen, getreuen und ernstlichen durch Ihr Liebd. und Kayserl. Majest., Unsern und des Heil. Reichs Stände und Glieder fürgewendtem Fleiß, Mühe und Arbeit bisher die begehrte und gewünschte Frucht und Würckung, wie es die hohe Nothdurfft wol erfordert, nicht erlangt, auch sich viel Widerwärtigkeit und Unruhe im Heil. Reich zugetragen, zudem der Justitien halben, auch in andern ihrer Liebd. und Kayserl. Majestät, Unser und des Reichs Rechten, Gerechtigkeiten, Ordnungen, Satzungen, alten Gewohnheiten, Herkommen Verhinderung und allerhand Unrichtigkeiten, Beschwerden, Mängel und Gebrechen fürgefallen und eingerissen, einen gemeinen Reichs-Tag auf die hievor zu Passau gepflogene Handlung und Vertrag durch Ihr. Liebd. und Kayserl. Majestät und Unsere gnädige Beförderung, auch in Betrachtung und Erinnerung Ihrer Liebd. und Kayserlichen Majestät obliegenden und tragenden Amts auf den 16. Tag des Monats Augusti verschienenes drey und funffzigsten Jahrs der weniger Zahl in Ihrer Liebd. und Kayserl. Majestät, Unser und des Heiligen Reichs Stadt Ulm ausgeschrieben, angesetzt und fürgenommen, auch des endlichen Vorhabens gewesen, solchen angesetzten Reichs-Tag vermittelst Göttlicher Hülff selbst eigner Person gewißlich zu besuchen und fürgehen zu lassen.

[Einberufung des Reichstages]

§ 1. Und aber aus fürfallenden Verhinderungen und entstandenen Kriegs-Ubungen, die sich damals gantz gefährlich im Heiligen Reich Teutscher Nation ereugt, die obernannt Ihrer Liebd. und Kayserlichen Majest. angesetzte Zeit zu halten und den ausgeschriebenen Reichs-Tag derselben gemäß zu besuchen in Betrachtung aller Umstände und Gelegenheit derselben Zeit nicht allein beschwerlich, sondern auch unmöglich gewesen. Und doch Ihr Liebd. und Kayserl. Majestät nicht allein für ein hoch unvermeidentliche Nothdurfft erachtet, solchen angesetzten Reichs-Tag in allweg Fürgehen zu lassen, sondern auch im Grund befunden und erkennt, auch endlich dafür gehalten, daß ohn ein solche gemeine Versammlung die gemeinen obliegenden Beschwehrden nicht abgewendet oder der gemein Fried, Ruhe und Wolfahrt im H. Reich gefürdert und erhalten werden könnt.

§ 2. Demnach haben Ihr Liebd. und Kays. Majest. aus jetztgemeldten Ursachen und ihrem allergnädigsten Willen und Vätterlichem Gemüth, so sie zu dem Reich Teutscher Nation tragen, anzuhangen, den berührten Reichs-Tag in ferrer Zeit, und biß auf den ersten Tag folgends Monats Octobris verlängert und erstreckt, auch nochmals, als die entstandenen Kriegs-Empörungen zu jetzt bemeldter Zeit nicht allerding gestillt und eben die vorigen Verhinderungen im Wege gelegen und Ihr Liebd. und Kayserliche Majestät deren Nieder-Erblanden halben mit grossen und schweren Kriegs-Rüstungen tringenlich verhafft gewesen, ferrer Prorogation fürgenommen, auch solchen Reichs-Tag in Ihrer Liebd. und Kayserlichen Majestät, auch Unser und des H. Reichs-Stadt Augspurg, als ein gelegenere Mahlstatt transferirt, verruckt und verlegt.

[Unmöglichkeit persönlichen Erscheinens des Kaisers]

§ 3. Und wiewol Ihr Liebd[en] und Kayserl. Majestät der endlichen und schließlichen Meynung und Vorhabens gewesen, solchen Reichs-Tag, in Massen sie das gnädiglich versprochen, mit Hülff und Verleyhung des Allmächtigen selbs eigener Person zu besuchen, demselbigen beyzuwohnen, auszuwarten, in allen Obliegen und Beschwerungen des H. Reichs Teutscher Nation, vätterlichen und höchsten Fleiß mit ungespahrter Mühe und Arbeit ihrem Kayserlichen Amt und höchstem Vermögen nach fürzuwenden, auf daß alle Sachen förderlich zu einem guten Beschluß gebracht, und dieser Reichs-Tag ein fruchtbarlichs, [S. 219] gutes Ende erlangen möcht: So seynd doch Ihrer Liebd. und Kayserlichen Majestät Ihre Leibs Unvermöglichkeit und andere offenbahre Ungelegenheit dermassen obgelegen, daß sie sich auff solche weite, schwere Reiß über Land der Zeit nicht begeben dörffen, also daß sie dardurch wider ihren Willen verhindert, auff diesem Reichs-Tag zu erscheinen.


Serena72 
Fragesteller
 03.10.2023, 14:42

Achse, ich dachte dass dieser einfach vom Latein aus ins deutsche übersetzt wurde.

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Hamburger02  03.10.2023, 15:19
@Serena72

Zusatz: gleich auf der ersten Seite steht auch das Druckdatum (als Beleg für das Original):
MDLV = 1000 + 500 + 50 + 5

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