Auf einem Auge vor 6 Wochen teilweise erblindet: gibt es eine gesetzl. Regelung darüber wegen Autofahren?

5 Antworten

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Du musst jedes mal, wenn du dich ans Steuer setzt entscheiden, dass du fahrtüchtig bist. Egal ob Auge oder andere Dinge.

Das ist deine Verantwortung als Autofahrer.

Bist du der Meinung, deine Sehstärke schwankt dich da ein, egal ob temporär oder dauerhaft, musst DU entscheiden nicht zu fahren.

Andere interessiert es erst, wenn es einen Unfall gibt. Kommt dann raus, dass du nicht fahrtüchtig warst und trotzdem gefahren bist, hast du ordentlich Probleme. Mit der Versicherung und falls jemand verletzt wird auch Strafrechtlich, wenn vermutet wird dass das mit richtiger Sicht verhindert werden können.

Wenn du unsicher bist, dann lass das Auto fahren!

Zu beachten ist, dass die Regelungen sehr spärlich ausfallen, nachdem dir die Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Du allein bist dafür verantwortlich, einen Arzt aufzusuchen und den Sachverhalt abzuklären, die Behörde läuft dir nicht hinterher.

Beachte dringendst, dass die Weisung des Arztes für dich verbindlich ist, auch ohne dass es irgendeinen Verwaltungsakt der Behörde dazu gibt. Bei einem Unfall mit Personenschaden in Folge dir bekannter Fahruntauglichkeit droht dir sofort eine mehrjährige Haftstrafe.

Ein Epileptiker, der seine Erkrankung verschwiegen hat und in Folge einen Anfall am Steuer hatte, bei dem er eine Fußgängerin totgefahren hat, ging dafür drei Jahre in den Knast und hat ein lebenslanges Fahrverbot erhalten. In solchen Fällen werden auch Krankenakten beschlagnahmt und notfalls sogar Arztpraxen durchsucht.

gibt es eine gesetzl. Regelung

Ja, Anlage 6 FeV:

1.4 Nach dem Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder bei neu aufgetretener Diplopie muss ein geeigneter Zeitraum (mindestens drei Monate) eingehalten werden, während dessen das Führen von Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist. Danach darf erst nach augenärztlicher Untersuchung und Beratung wieder ein Kraftfahrzeug geführt werden.
1.5 Besteht eine fortschreitende Augenkrankheit, ist eine regelmäßige augenärztliche Untersuchung und Beratung erforderlich.

"Ein Sehtest kann die Sehschärfe ermitteln. Die Sehschärfe (auch Sehstärke oder Visus) beider Augen oder des besseren Auges muss 0,5 (50 Prozent) betragen. Auch einäugige Menschen dürfen ein Auto fahren, sofern das Auge eine Sehschärfe von 0,5 hat."

https://www.google.com/search?q=mit+einem+auge+autofahren

https://www.rehadat-autoanpassung.de/fahrerlaubnis/fuehrerschein/fahreignung-einschraenkung/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Hallo

Ein ehemaliger, noch im Dienst befindlicher, Arbeitskollege hat ein Glasauge. Fährt mit Führerschein fast problemlos

Gruß HobbyTfz

Nunja, du solltest du einem Augenarzt gehen und deine Sehtauglichkeit bescheinigen lassen.

Dann würde ich bei der Führerscheinstelle nachfragen.