Arbeitszeugnis nach fast 3 Monaten immer noch nicht erhalten?
Hallo,
ich habe Ende Januar meine Ausbildung abgeschlossen. Mir wurde zuvor mitgeteilt, dass ich an meinem letzten Arbeitstag das Arbeitszeugnis bekommen würde. Dann hieß es aber, dass ich es erst später bekomme da nochmal jemand drüber lesen muss. (Meine Ausbilderin hat noch nie Arbeitszeugnisse geschrieben.)
Ich habe dann bis Mitte März abgewartet und nachgehakt, wann ich mein Zeugnis bekomme. Daraufhin habe ich als Antwort bekommen, dass ich es Ende März bekomme und das es ein richtig gutes Zeugnis wird und falls ich dann noch Änderungen haben möchte, soll ich mich nochmal melden.
Leider habe ich es Ende März nicht bekommen und habe letzte Woche nochmal meine Ausbilderin kontaktiert. Daraufhin meinte diese, dass sie es heute noch per Post rausschickt. Nun ist schoon wieder fast eine Woche rum und ich habe es immer noch nicht.
Was kann ich in so einem Fall tun?
6 Antworten
Wie die anderen schon geschrieben haben, kann man einen Brief mit Fristsetzung verschicken und anschließend zum Gericht, bzw. Anwalt gehen. Möglicherweise versaut man sich damit aber sein gutes Zeugnis, weswegen ich die persönliche Variante vorziehen würde. Also kümmere Dich zuerst selber darum, indem Du anrufst, mailst, einen Brief schreibst oder persönlich vorbeigehst. Mach das nett und freundlich mit ein bisschen Smalltalk, meistens klappt das am schnellsten. Ansonsten kannst Du immer noch Deine Eltern einschalten und die mal mit ins Boot holen. Erst DANN würde ich zu Rechtsmitteln greifen. Viellicht hat Deine Ausbilderin einen guten Grund (zu viel zu tun, krank, etc.) und Du schießt mit Kanonen auf Spatzen.
Das ist ja grundsätzlich alles richtig, aber trotzdem gibt es Grenzen!
Wenn es eine Ausbilderin nicht schafft, innerhalb von drei Monaten (ohne wirkliche Gründe dafür zu nennen) ein simples Ausbildungszeugnis zu erstellen, muss man ihr "auf die Füße treten".
Ansonsten muss man ihr die Funktion entziehen.
Ich rate dazu, sollte die ihr gesetzte Frist verstreichen, an die Geschäftsführung heranzutreten, eine letzte Frist zu setzen, und dann ggf. Rechtsmittel zu nutzen.
Schreib einen Brief und mahn Dein Zeugnis mit Frisstsetzung (7-10 Tage) an. Auf Dein Ausbildungszeugnis hast Du nach § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen Rechtsanspruch.
Nachdem Du schon mehrmals nach Deinem Zeugnis gefragt hast, muss der Betrieb Dir das Zeugnis zuschicken, es ist keine "Holschuld" mehr.
Frisstsetzung
Ein "s" zu viel, zu spät gesehen (vorsorglich, bevor mich jemand verbessern will)
Da Deine Ausbilderin offensichtlich wenig Erfahrung in der Erstellung von Ausbildungszeugnissen hat, rate ich Dir, Dein Zeugnis nach Erhalt hier anonymisert, aber vollständig - von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum/Unterschrift(en) - zur Überprüfung und Kommentierung einzustellen.
Dann mach' das schriftlich, als Einwurf-Einschreiben und mit Fristsetzung.
Kündige an, daß Du, falls die Frist verstreicht, den Rechtsweg beschreiten wirst.
Informiere gleichzeitig Deine IHK/Handwerkskammer.
Im Zweifelsfall setze eine Frist per Einschreiben, wenn diese Verstrichen ist, kannst du Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Das ist natürlich ein ziehmlich harter weg, aber wenn sonst nichts zum Ziel führt