Arbeitszeugnis aus bestehendem Arbeitsverhältnis

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Nach § 109 GewO (Gewerbeordnung) kann man ein Zwischenzeugnis bei Vorliegen eines triftigen Grunds verlangen. Gründe sind u.a. eine wesentliche Änderung des Arbeitsplatzes, ein Wechsel eines unmittelbaren Vorgesetzten oder auch wenn man sich anderweitig bewerben möchte.

Wenn Du ein Zwischenzeugnis ohne andere Gründe verlangst, wird Dein jetziger AG wissen, dass Du Dich nach einem anderen Job umsiehst. Wenn Du das nicht möchtest, bewirb Dich ohne Zwischenzeugnis. Du kannst Deine momentanen Aufgaben und Deine Kenntnisse und Fähigkeiten doch in die Bewerbung schreiben und mit Zeugnissen dokumentieren. Solltest Du zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden und Dein potentieller neuer AG möchte ein Zeugnis haben, kannst Du das dann immer noch nachreichen.

Hexle2  29.12.2012, 13:00

Danke für's Sternchen

Du hast in einem "angemessenen Zeitraum" (meistens heißt das: jährlich) einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Das muß dir in angemessener Zeit ausgehändigt werden und da hat es auch niemanden zu interessieren, wozu du das brauchst.

Es kann ja auch immer mal passieren, daß dein Chef sich mit dem Auto um den Baum wickelt. Dann weiß keiner, was für ein genialer Mitarbeiter du bist.

Du kannst Deine bisherigen Zeugnisse einscannen und bei einer Online-Bewerbung als Anhang beifügen. So hast Du einige Unterlagen, welche Du beifügen kannst. Das macht sich noch immer besser als gar keine Unterlagen einzureichen. Deinen Lebenslauf würde ich zumindest sowieso als Anhang beifügen.

Im übrigen kannst Du von Deinem derzeitigen Arbeitgeber jederzeit ein Zwischenzeugnis fordern. Diese rechtliche Möglichkeit hast Du. Allerdings weiß Dein Arbeitgeber dann, daß Du etwas vor hast .....

verreisterNutzer  29.12.2012, 21:19

Der zweite Absatz Deiner Antwort stimmt leider nicht - siehe meinen Kommentar zur Antwort von @PunkExpert2

Du hast ein Recht auf ein Zwischenzeugnis bei deiner jetzigen Arbeitsstelle. Dieses MUSS dir der Arbeitgeber ausstellen!

verreisterNutzer  29.12.2012, 21:20

Auch das stimmt nur bedingt - siehe meine anderen Kommentare innerhalb dieses Threads!