Arbeitsverweigerung?

2 Antworten

Die Arbeitsmedizinerin wäre von eurem Betrieb aus und kann Dich körperlich untersuchen.

Wenn der Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschaltet, ist das ein begutachtender Arzt, der Dich genau unter die Lupe nimmt. Da fliessen dann Arztberichte, Röntgenbefunde, MRT, CT vom behandelnden Orthopäden mit ein und dort wird der Arzt entscheiden, was Dir in der Arbeit zuzumuten ist.

Alles Gute für Dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Augenarzt, Gyn. Psychiatrie, Kardiologie, Allgemeinmedizin.

Franki213 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 11:54

Danke für die Antwort , sehr informativ und hilfreich.

Franki213 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 17:22
@DianaValesko

Ich komme hier nochmal auf das Thema zurück.

Mir geht es viel mehr um Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz. Ich ü 60 erlebe es zum ersten Mal in meiner 30 jährigen Laufbahn in dieser Firma das man gleich für so einer Kleinigkeit ein Ärztliches Attest vorlegen muss, in vergleichbaren Fällen wurde unbürokratisch auf dem kurzen Dienstweg entschieden. Fühle mich richtig dreckig.

Das ist durchaus zulässig, immerhin hast du dich ja ggf. verpflichtet vergleichbare Aufgaben wahrzunehmen. Wenn du das gesundheitlich jetzt nicht kannst, muss der Arbeitgeber ja entsprechend arbeitsrechtliche Konsequenzen prüfen.


Franki213 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 18:45

Was macht denn so eine Ärztin anders als mein Arzt?

Franki213 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 13:04
@Franki213

Diese Ärztin von der Arbeitsmedizin wird ja vom Chef bezahlt. Kann man da überhaupt eine objektive Beurteilung erwarten?