Kein Attest vorgelegt?

1 Antwort

Bei der Ausstellung erstmalig der FE musste ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden. Das darf nicht älter ein Jahr sein und gilt 5 Jahre , also bis zum nächsten Tausch der FE. Dass du es vorgelegt hattest, ist bei der Führerscheinstelle hinterlegt. Ansonsten hättest du keine FE erhalten, zumindest ab der C. Ansonsten hat der damalige untersuchende Mediziner das bei sich hinterlegt.


purschie 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 09:30

Attest hatte ich gemacht, bin mir sicher auch damals abgegeben. Behörde sagt habe ich nicht, das ist mein Problem

martinreschke  04.09.2024, 14:52
@purschie

Da musst du dann durch, viel Spaß. Ich würde mal beim Leiter der Führerscheinstelle vorsprechen.