Arbeitsvertrag?
Sie
Hallo meine Frage ist ich habe einen Nebenjob und in diesem Arbeitsvertrag steht ich habe im Krankheitsfall selbst für Ersatz zu sorgen. Ich bin Krankgeschrieben und kein Kollege kann einspringen deswegen verlangt mein Arbeitgeber das ich dann trotzdem arbeiten komme. Mein Arbeitsvertrag bekomm ich nicht ausgehändigt. Das ist doch nicht rechtlich korrekt wenn ich krank bin oder?
Ist das eine Scheinselbstständigkeit oder welcher Tätigkeit gehst du da nach?
Ich bin ganz normal Angestellte auf Minijob Basis
8 Antworten
Das spielt keine Rolle ob du den Vertrag ausgehändigt bekommst.
Diese Klausel ist nicht zulässig. Jemand der im Krankenhaus liegt (überspitzt) kann nicht für Ersatz sorgen.
Das ist Aufgabe des Unternehmers. Auch wenn du nur Bauchschmerzen hast, aber das weiß der Betrieb ja nicht, das entscheidet der Doc ob du arbeiten kannst.
Wenn Du Arbeitsunfähig bist (krank geschrieben) kann dein AG einiges verlangen, aber sicher nicht, daß Du arbeitest obwohl Du es nicht kannst. Wie das genau mit dem Ersatz fordern ist kann dir hier niemand rechtssicher sagen. Klingt nach eine Fall über den man mit seinem Personal/Betriebsrat, falls der nix taugt mit der Rechtsberatung bei seiner Gewerkschaft oder Versicherung reden sollte damit die sich das mal im Detail und original Wortlaut anschauen
ICH wäre mir da ohne die Klausel und den Vertrag an sich gesehen zu haben nie 100% sicher, aber ich bin auch kein Anwalt mit de Spezialgebiet, vielleicht kann man sich wenn an sich besser auskennt weiter aus dem Fenster lehnen.
Ok, ich weiss es "zufällig" halt nur das ich lange genug selbst genügend Mitarbeiter eingestellt, gekündigt, etc habe, insofern bekommt man das über die Jahre dann natürlich mit welche Klauseln nichtig sind und welche "gerade noch so durchgehen". Aber du hast natürlich recht: Wenn man sich unsicher ist, ist es nie verkehrt einen Fachmann darüber schauen zu lassen.
Vielen Dank dann werde ich mich bei einem Anwalt informieren
Wie das genau mit dem Ersatz fordern ist kann dir hier niemand rechtssicher sagen.
Doch.
Einen Ersatz hat ein Arbeitnehmer während einer Krankheit nicht zu stellen. Das ist Angelegenheit des Arbeitgebers.
Das ist doch nicht rechtlich korrekt wenn ich krank bin oder?
du hast Recht, das ist Sache des Arbeitgebers, der muss für Ersatz sorgen
nix, warum einen Anwalt, den du selbst zahlen dürftest.
lass Sie auf die Schnauze fallen. kommt auf ihre Reaktion an, dann wirst tätig und zwar beim Arbeitsgericht.
Hallo, das kann Dein Chef nicht verlangen. Er hat für Ersatz zu sorgen.
Ich bin mit zwar nicht sicher, ob er Dich dann kündigt, aber nachdem was Du beschreibst, scheint das mir kein großer Verlust zu sein.
Eine solche Klausel ist nichtig. Dein Chef kann sein unternehmerisches Risiko nicht auf dich abwälzen, Du musst also nicht für Ersatz sorgen. Wenn Du jemand findest der für dich einspringt - gut. Wenn du keinen findest muss dein Chef sich drum kümmern. Verlangen kann er es von dir aber nicht.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Das Problem ist das der Arbeitgeber in dem Fall sagt du bist dazu verpflichtet und wenn kein anderer kann musst du arbeiten komme. Wenn ich das nicht tue Ist es ein Kündigungsgrund was kann ich tun ?
Ein Kündigungsgrund ist das nicht... Hier kommt es jedoch an wieviele Beschäftigte das Unternehmen hat, ist es ein Kleinbetrieb benötigt dein Chef keinen Kündigungsgrund. Wenn es mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte sind dann kannst Du dem gelassen entgegen sehen, dann müsste er nämlich einen Kündigungsgrund benennen und das kann er in dem Fall nicht.
Bei einer Aushilfe braucht der Arbeitgeber kein Kündigungsgrund
Das hat nichts damit zu tun ob der Arbeitnehmer Aushilfe, Festangestellter oder sonstwas ist. Hier kommt es tatsächlich "nur" auf die Größe des Betriebes an.
Im Prinzip kann man das durchaus rechtsicher beantworten da diese Klausel viele Jahre in vielen Arbeitsverträgen enthalten war und mittlerweile von genügend Gerichten als nichtig erklärt wurde.