Hauptarbeitgeber verlangt das ich meine Nebenkosten kündige?
Mein Arbeitgeber hat verlangt das ich meine Nebenjob kündige . Meine kündigungszeit beträgt 2 Monate weil ich dort seit 2019 arbeite. Aber mein Arbeitgeber hat mir 4 Wochen gegeben zum kündigen!! Können die das machen??
6 Antworten
Normaler Weise, muss dein Arbeitgeber akzeptieren, dass du einen 2. Job hast. Den musst du natürlich angemeldet haben und dein Arbeitgeber muss dir die Erlaubnis erteilt haben. Nur wenn deine Arbeit bei deinen Hauptberuf schlechter durch deinen Zweitjob wird, darf er dich zwingen, den Zweitjob zu kündigen. https://www.heimarbeit.de/zwei-jobs-gleichzeitig-das-muessen-sie-beachten/
Hallo,
Nach §622 Abs. 2 Nr. 1 BGB darf deine Kündigungsfrist maximal 4 Wochen betragen.
Liebe Grüße
Ah, ups, ich hab mich selbst verflogen. Bei Abs. 2 geht es um den Arbeitgeber.
Aber im ersten Absatz lese ich nichts von "mindestens" , kannst du da etwas zu sagen?
Das steht in Absatz 5. Die vier Wochen sind, von den dort genannten Ausnahmen, das Minimum.
Ich habe selbst gekündigt..und meinem Hauptarbeitgeber bescheid gegeben....
Und danach habe ich ein Brief nach hause bekommen und dort stand das ich Ausser ordentlich kündigen soll und das die mir 4 Wochen Zeit geben....
Aber in meinem Vertrag steht das ich 3 Monate habe....
Was soll ich machen ??
Ergänzung:
Das ist falsch.
Sie darf nicht kürzer sein.... und
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist
... gilt für den Arbeitgeber.
Ja dein Arbeitgeber kann dir einen Nebenjob auch verbieten bzw erst gar nicht genehmigen.
... wenn seine eigenen Interessen durch die Nebentätigkeit ernsthaft bedroht sind, z.B.:
- Arbeiten für die Konkurrenz
- Überschreitung der maximalen Gesamtarbeitszeit oder Unterschreitung der Ruhezeiten
- Deutlich nachlassende Arbeitsleistung
In jedem anderen Fall, besonders wenn es sich nicht um eine Vollzeitbeschäftigung handelt, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Nebentätigkeit zu dulden.
Dann wendet er Punkt 3 an und machen kannst du nichts denn er sitzt am längeren Hebel.
"Dann wendet er Punkt 3 an und machen kannst du nichts"
Natürlich kann er das, nämlich messbare Leistung und deren Nachlassen verlangen.
So einfach ist das nicht. Ein Nebenjob kann nur verboten werden unter bestimmten Umständen:
Erkundige dich mal, ob bei einem Nebenjob eine so lange Kündigungszeit rechtens ist.
Das sind gesetzliche Mindestvorgaben für den Fall, dass vertraglich nichts anders geregelt ist.
Ich kenne jede Menge Verträge, die eine dreimonatige Kündigungsfrist haben - solange der Arbeitnehmer hier gegenüber dem Auftraggeber nicht schlechter gestellt ist, herrscht Vertragsfreiheit.