Arbeitsrecht / Parfümunverträglichkeit
Hallo,
meine Frau hat eine neue Kollegin, die ein Parfum verwendet, welches bei ihr heftige Kopfschmerzen und Übelkeit hervorruft. die neue Kollegin wurde bereits darauf angesprochen und hat ein anderes Parfüm aufgelegt. Leider ist das vom Duft nicht viel anders und löst die selben Reaktionen aus. Heute war es so schlimm, dass sich meine Frau auf der Arbeit übergeben musste und nach Hause gegangen ist.
Welche Arbeitsrechtlichen Schritte können dort eingeleitet werden, um der neuen Kollegin das Parfüm tragen zu untersagen?
Danke & Gruß Cucumarider
8 Antworten
Da kann man nicht viel machen. Man kann höchstens versuchen, der Kollegin ein neues Parfum, das verträglich ist zu schenken. Das ist sehr selten, dass jemand so heftig darauf reagiert. Ist deine Frau vielleicht schwanger???
Wenn der MAK-Wert (Maximaler Arbeitsplatz Wert gesundheitsschädlicher Stoffe) nicht überschritten wird hat sie keinen Anspruch. Am besten in einem Gespräch zwischen Chef, deiner Freundin und der neuren Kolegin das Problem lösen.
naja, den Chef sollte man doch zunächst außen Vor lassen...der wird sich bedanken, wenn jeder sofort ein großes Faß aufmacht, ohne Versuch das im Vorfeld direkt zu klären
Arbeitsrechtlich hat die von Duftstoffen betroffene Frau meines Wissens keine Möglichkeiten. Aber der AG hätte sehr wohl welche. Dazu erlaube ich mir hier nur den Hinweis auf das allgemeine Betriebsklima und Privatsphären.
Dagegen kann deine Frau leider nichts machen ... ausser freundlich darum zu bitten, dieses Parfüm vllt nicht mehr zu benutzen ....
Ob die nette Kollegin das allerdings tut, ist eine andere Sache .... verpflichtet ist sie dazu nicht!
Deine Frau könnte auch zum Arzt gehen und ihre Parfümunverträglichkeit bestätigen lassen. Mit dem Artest vom Arzt geht sie zum Chef und das Problem ist aus der Welt.