Arbeitskollegin bekommt mehr?

7 Antworten

Ich glaube, es wäre ein segen für dich die Ausbildungsstätte zu wechseln.

Und sprich auf alle Fälle mit einem deiner Lehrer und wenn der keinen Plan hat, mit der Ärztekammer. Das hat nichts mehr mit „unfair“ zu tun, sondern mit struktureller Ungleichberechtigung.

Wichtig: Fange an alles an Benachteiligung schriftlich festzuhalten. Schreibe auf, wann du mehr arbeiten, länger bleiben musst usw.

Weiterhin kannst du dich an die Bundesagentur für Arbeit und die DGB-Jugend Ausbildungsberatung wenden.


Inkognito-Nutzer   21.01.2025, 07:25

Vielen Dank!!!

Natürlich kannst du deinem "Vertrauenslehrer" davon berichten, aber was glaubst du was das ändern wird?

Wenn der Chef der Meinung ist, seiner Tochter mehr zahlen zu wollen, so ist das seine Sache.

Solange du deine Mindestausbildungsvergütung bekommst, hast du da wenig Handlungsspielraum.

Und wenn du dich nun darüber beschwerst, dass die Tochter weniger arbeitet, was glaubst du was dann passiert?

Dass dein Chef mit seiner Tochter schimpft, und ihr sagt dass sie auch mal was machen soll? Bei einem Chef der seiner Tochter mehr bezahlt, wird das sicher nicht passieren.

Eher wird passieren, dass die Tochter vom Chef permanent auf dir herum hacken wird, dich bei deinem Chef schlecht macht, und du es noch schwerer haben wirst.

Das Beste ist, was dir dein Arzt sagte ... Dort kündigen.

Wenn du das nicht willst, kann man dir eigentlich nur sagen: "Hör auf zu heulen Mädchen. Du hast es dir ausgesucht."

Das ist doch klar, dass die Tochter des Chefs mehr bekommt.


Inkognito-Nutzer   21.01.2025, 06:51

Fast das doppelte, wenn sie auch noch weniger arbeitet? Noch nie gehört.

Baste7  21.01.2025, 06:54
@TheAmigos

Das ist nicht normal. V.a. nicht in der Ausbildung.

TheAmigos  21.01.2025, 06:56
@Baste7

Hier offensichtlich schon. Die Tochter des Chefs hat hier nun mal Privilegien

Baste7  21.01.2025, 07:02
@TheAmigos

Das ist aber nicht „normal“ nur weil es gemacht wird.

Auszubildende bekommen noch kein Gehalt :)

Wende Dich an den Chef bzw. an die für den Berufszweig zuständige Kammer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

FordPrefect  21.01.2025, 07:37

Das dürfte nur hinsichtlich eines anderen Ausbildungsbetriebs nützlich sein; an der unfairen Arbeitsverteilung hat die Kammer ebensowenig mitzureden wie beim Gehalt. Solange die Anforderungen an Arbeitszeit und Ausbildungsgehalt gesetzlich erfüllt werden, fällt alles andere unter das Weisungsrecht des AG, ebenso wie individuell zu verhandelnde Vergütungen.

Außer den Betrieb zu wechseln besteht hier keinerlei Einwirkungsmöglichkeit. Dann wirst du zwar auch nicht mehr bekommen, aber zumindest fairer behandelt.