Arbeitsklamotten verkaufen, die der Arbeitgeber bezahlt hat?

5 Antworten

Irgendwann wird es jemandem von der Post auffallen,dass du noch Arbeitskleidung von denen haben müsstest.Peinlich wird es dann für dich,wenn die nicht mehr vorhanden ist.

Da es nicht deine Kleidung ist,sondern dir nur zur Verfügung gestellt wurde,solltest du sie an die Post zurückgeben.

Es ist ausdrücklich VERBOTEN Dienstkleidung der Post/DHL zu verkaufen ( wegen Missbrauch), ausser die Firmennamen und Embleme werden rausgetrennt. Dann ist die Kleidung allerdings nur noch als Putzlappen zu gebrauchen.

Normalerweise müssen die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber zurückgegeben werden. Solltest du auch machen.

Du bist verpflichtet, diese zurückzugeben. Verkaufen darfst Du diese auf keinen Fall.

Wenn die keiner zurückfordert kannst Du das machen, ob Du das darfst ist eine andere Frage - zumal die ja auch missbräuchlich genutzt werden könnten... Z.B. von TRickbetrügern, Einbrechern etc. Gib die mal besser zurück an Deinen Ex-Arbeitgeber.