Arbeitsbonusauszahlung nicht erhalten - kann ich da was machen?

6 Antworten

Wenn der Bonus so nach dem "Gießkannenprinzip" ausgezahlt wird, darfst Du davon nicht ausgeschlossen werden - Du hast dann ebenfalls einen Rechtsanspruch darauf.

Es kommt auch nicht darauf an, ob Dir überhaupt der Bonus zugesagt wurde oder wer ihn Dir zugesagt hat.

Einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern dürfen nur dann von einer solch allgemein erbrachten Leistung des Arbeitgebers ausgeschlossen werden, wenn es dafür sachliche Grüne gibt!

Von daher sind die anderen Antworten, die auf "Freiwilligkeit", "Vereinbarung im Arbeitsvertrag", "schriftliche Zusage" usw. verweisen, schlichtweg falsch!!

Vielleicht sprichst Du erst einmal die Buchhaltung auf den Umstand an, dass - anders als bei Kollegen/Kolleginnen - bei Dir keine Zahlung eingegangen ist; möglicherweise handelt es sich einfach nur um einen Fehler.

Es zählt das was in deinem Arbeitsvertrag schriftlich fixiert wurde. Mündliche Zusagen sind im Zweifel zu beweisen und nur weil Festangestellte einen Bonus bekommen aufgrund ihrer unbefristeten Betriebszugehörigkeit oder anderer Gründe, bedeutet das nicht, dass du auch einen Bonusanspruch hast.

Von wem hast du die Bonuszahlung denn schriftlich zugesagt bekommen? E-Mail ist natürlich etwas vage. Hast du wenigstens einen Ausdruck?

Es kann durchaus sein, dass die Bonuszahlung sowohl für die geleisteten Dienste, als auch in Erwartung künftiger Betriebstreue, nur an das Stammpersonal gewährt wird.

CherryDarling1 
Fragesteller
 29.10.2014, 11:38

"Es kann durchaus sein, dass die Bonuszahlung sowohl für die geleisteten Dienste, als auch in Erwartung künftiger Betriebstreue, nur an das Stammpersonal gewährt wird."

Nicht nur an Stammpersonal, auch an Kollegen, die gerade mal ein halbes Jahr Betriebszugehörigkeit haben, 20 Jahre jünger sind als ich, kaum ausgebildet und jede zweite Woche mit Abwesenheit glänzen.

Wenn das nicht wäre, würde mich der nicht-ausgezahlte Bonus nicht scheren, aber so fühle ich mich leider etwas verarxxxt.

DerHans  29.10.2014, 11:40
@CherryDarling1

Deswegen habe ich ja gefragt, wer dir den Bonus zugesagt hat. Wenn du das belegen kannst, hast du eine Chance, die Zahlung einzuklagen. Du hast ja nichts zu verlieren

Lilly31  29.10.2014, 12:12
@CherryDarling1

Entschuldige meine Ausdrucksweise, aber ist es in Deutschland nicht eh üblich, dass nicht das Können zählt, sondern eher die Schädelgröße im Sinne von "Wer kann seinen Kopf am weitesten in Chefs Hintern schieben..."....

Familiengerd  29.10.2014, 12:21
@DerHans

Eine Zusage spielt in diesem Fall keine Rolle - wenn der Bonus "allgemein" gezahlt wird!

Hier besteht dann eine Rechtsanspruch!

DerHans  29.10.2014, 12:23
@Familiengerd

Eben, "WENN". Der Bonus kann aber durchaus an Bedingungen gebunden sein. Ich habe NICHT gelesen, dass er "allgemein" gezahlt wurde

Familiengerd  29.10.2014, 13:08
@DerHans

Das steht in einem Kommentar:

Nicht nur an Stammpersonal, auch an Kollegen, die gerade mal ein halbes Jahr Betriebszugehörigkeit haben, 20 Jahre jünger sind als ich, kaum ausgebildet und jede zweite Woche mit Abwesenheit glänzen.
Familiengerd  29.10.2014, 13:15
@DerHans

Unsinn! Du hast es doch selbst kommentiert!

Deswegen habe ich ja gefragt, wer dir den Bonus zugesagt hat. [usw.]

CherryDarling1 
Fragesteller
 29.10.2014, 15:10

Ich habe die Zahlung einmal mündlich von meinem Vorgesetzten zugesagt bekommen, der vorhin auf Nachfrage quasi nur mit den Schultern gezuckt hat ("Ich weiß nicht blabla da müssten sie sich jetzt doch mal erkundigen, kann nicht weiterhelfen")

und

eine Rundschreiben EMail, dass sämtliche tarifliche und tarifäquivalente MAs, sowie Azubis und Studenten heute eine Bonusauszahlung von xxx € erhalten würden. Ich falle darunter, aber hab halt nichts bekommen, was mich wundert, da ich im Betrieb sehr äh beliebt bin und von Cheffe häufig für mein Engagement gelobt werde und so weiter (ansonsten hätte ich gesagt, dass die Nichtzahlung aufgrund von unerfüllten Leistungen etc. stattfand, falls sowas möglich ist).

Di Situation kenne ich und soweit ich weiß können Zusatzzahlungen gemacht oder nicht gemacht werden, die Firma hat aber keine Verpflichtung. Wenn du jetzt also nichts bekommen hast, hast du Pech gehabt.

Familiengerd  29.10.2014, 12:27

Das ist falsch, wenn es keinen sachlichen Grund für einen Ausschluss einzelner Arbeitnehmer von der Zahlung gibt.

Ob Freiwillige Zahlung oder nicht, ob schriftlich vereinbart oder nicht: wenn alle den Bonus erhalten, dürfen Einzelne nicht unbegründet ausgeschlossen werden!

LKZUM  29.10.2014, 12:55
@Familiengerd

Ein befristeter Arbeitsvertrag wäre aber ein Grund. Und die Entscheidung, dass befristete ebenfalls einen Bonus erhalten, kann im Nachhinein revidiert werden.

Familiengerd  29.10.2014, 13:12
@LKZUM

Dazu wissen wir hier nichts Genaues - aber diese Bedingungen für eine Einschränkung der Zahlungsverpflichtung lässt Du in Deiner Antwort unberücksichtigt!

Steht in Deinem Arbeitsvertrag etwas über Bonuszahlung?

Familiengerd  29.10.2014, 12:25

Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag spielt keine Rolle, wenn solch ein Bonus ganz allgemein gezahlt wird; dann haben alle eine Anspruch darauf (wenn kein sachlicher Grund einen Ausschluss rechtfertigt) - auch ohne Vereinbarung im Arbeitsvertrag!!