Arbeitsauftrag bewerten?
Also Folgendes, mein Lehrer hat 10 Minuten vor Ende des Unterrichtes einen Arbeitsauftrag aufgeben und den sollten wir nächste Stunde beenden. Jetzt bin ich aber für die Stunde befreit und habe daher den Auftrag nicht gemacht. Sie hat mir deswegen eine 6 gegeben. Darf sie das?
6 Antworten
Sie hat euch anscheinend einen benoteten Arbeitsauftrag gegeben, den ihr bis zu einem bestimmten Stichtag zu beenden hattet. Dafür hattet ihr u.a. auch Zeit im Unterricht.
Du hättest dir aber keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn du den Arbeitsauftrag zu Hause erledigt hättest oder entsprechend den Inhalt dieser Stunde nachgearbeitet und ihn der Lehrerin dann abgegeben hättest, oder?
Es ist deine Pflicht die Inhalte des Unterrichts nachzuarbeiten, das steht fest. Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellen möchte, dass du es NICHT hättest zu Hause machen und zu genau dem Zeitpunkt wie alle anderen abgeben müssen.
Insofern: Ja, ich denke sie kann die 6 geben.
Ich bin ja nicht Krankgeschrieben sondern bin auf einem Workshop wo ich auch Schule mache dazu bin ich immer noch auf diesem Workshop. Ich könnte den Arbeitsauftrag also noch nachreichen wenn ich wieder komme
Wenn du befreit warst ist es deine Pflicht die Aufgaben nachzuholen und da du es abgeben solltest und es nicht getan hast, ist es eine nicht erbrachte Leistung und somit ist die Note 6 gerechtfertigt.
Ja, das ist vollkommen in Ordnung. Es ist deine Pflicht die verpasste Stunde nachzuarbeiten.
Ich würde es ja nachreichen, aber zurzeit bin ich ja noch Abgemeldet
Ja, darf sie.
Es zählt letztendlich nicht wann du es machst, sondern dass du es machst.
In der Unterrichtsstunde hat sie nur deswegen gesagt, weil sie euch das nicht als Hausaufgabe aufgeben wollte.
Denn Hausaufgaben zu benoten widerspricht geltenden Landesgesetzen, etwa in Bayern: Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen trifft Regelungen zum Nachweis des Leistungsstands, zur Bewertung der Leistungen und zu Zeugnissen. „Hausaufgaben“ sind im Gesetz allerdings nicht erwähnt.. Man darf sie folglich nicht bewerten
Lehrer wissen im Allgemeinen sehr genau, was sie dürfen und was nicht. Von daher würde ich mal davon ausgehen, dass sie recht hat,
Ich bin nicht Krankgeschrieben sondern befreit und das bin ich immernoch. Ich könnte das nachreichen wenn ich wieder da wäre