Arbeitgeber will nach über 3 Monaten meine Daten, damit mir ein Anhörungsbogen für eine Ordnungswidrigkeit zu geschickt wird?
Ich habe vor über 3 Monaten falsch geparkt mit einem Auto meines Arbeitsgebers.
Ich habe bisher persönlich weder Anhörungsbogen noch Bußgeldbescheid erhalten.
Jetzt nach über 3 Monaten fragt mein Arbeitgeber mich nach meinen Daten, damit die Behörde mir einen Anhörungsbogen zu senden kann.
(Der Arbeitgeber hat meine Daten eigentlich schon, ich weiß nicht warum er mich danach fragt, vielleicht Datenschutzgründe?)
Ist diese Ordnungswidrigkeit schon verjährt und ich kann Sie ignorieren?
4 Antworten
Die Drei-Monats-Frist beginnt bei bestimmten Handlungen von vorne zu laufen. Das dürfte mit dem Schreiben der Behörde an deinen Arbeitgeber der Fall gewesen sein. Von daher gehe ich nicht von einer Verjährung aus und wenn du deinen Arbeitgeber nicht verärgern möchtest, solltest du dich um die Angelegenheit kümmern.
Nein, das kannst du nicht ignorieren. Dein AG hat als Halter des Fahrzeugs den Bescheid vom Amt bekommen und daraufhin sicher dich als Fahrer angegeben. Wenn du nicht kooperierst, wird man deine Daten vermutlich anders ermitteln.
Es geht nicht um meine Daten, sondern um die Verjährungsfrist von 3 Monaten bei Ordnungswidrigkeiten. Soweit ich weiß, muss die Behörde innerhalb von 3 Monaten den tatsächlichen Fahrer ermitteln und dieser einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu kommen lassen. Sicher bin ich mir nicht, deswegen frage ich hier.
Gegenüber einer Behörde verjähren Ordnungswidrigkeiten nach Paragraf 24 STVG 3 Monate nach tattag .
Sofern gegen ihn keine Verjährungsunterbrechende Maßnahmen nach Paragraf 33 OWiG eingeleitet wurde.
Forderungen einer Parkraumüberwachung wie z.B. bei Lidl, Aldi ,Rewe und so verjähren nicht nach 3 Monate !
Nein die Frist beginnt mit dem anhörungsbogen erneut.