Arbeiten trotz Ausbildungssuchend?

3 Antworten

Wenn man auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung ist, sollte man nicht mehr als einen Minijob machen, zumindest wenn es um Kindergeld ab der Vollendung des 18 Lebensjahres geht.

na klar ist das erlaubt. Nur sobald du die Ausbildungsstelle antrittst musst es dem aktuellen Arbeitgeber melden bzw kündigen. Es sollte sich da einfach nix überschneiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich wüßte nichts, was dagegen spricht :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.