AOK Versicherungskarte, Alkohol kaufen?

7 Antworten

Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass branntweinhaltige Getränke nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Es ist in diesem Gesetz nirgends davon die Rede, dass sich Personen die solche Getränke erwerben möchten, mit einem amtlichen Dokument ausweisen müssen. Wenn eine Verkäuferin / ein Verkäufer Zweifel an deinem Alter hat, dann musst du zweifelsfrei nachweisen können, dass du 18 Jahre oder älter bist. Wenn deine Krankenkassenkarte akzeptiert wird, dann ist das so und es verstößt gegen keine Vorschrift.

http://www.bvlh.net/fileadmin/redaktion/downloads/pdf/Ratgeber_Jugendschutzgesetz_BVLH.pdf

Eine Versichertenkarte ist kein amtliches Dokument. In Supermärkten haben die Kassierer(-innen) die Anweisung, den Personalausweis oder Reisepass zu kontrollieren.

Kleiner Hinweis: einen vorläufigen Perosnalausweis bekommst Du sofort, er kostet 10 Euro und 1 Passbild und ist 3 Monate gültig. Währenddessen beantragt man den endgültigen...

https://service.berlin.de/dienstleistung/120682/

Das kommt auf den Verkäufer an und ob er das als Nachweis akzeptiert. Hat Dein Freund keinen Führerschein? Im Reisepass steht ja auch das Datum und wenn er den vorlegt und die Versichertenkarte, dann dürfte es funktionieren.

Eine Versichertenkarte ist kein Ausweisdokument.

Kreidler51  26.04.2016, 12:17

Da hast du Recht.

Ist kein gültiger Ausweis