Anzeige wegen Volksverhetzung/ Diskriminierung - wie geht's?
Ich hatte einen politischen Chat und im Laufe dieses Chats meinte mein Gesprächspartner mehrfach, dass Transsexuelle "psychisch krank" seien. Erste Frage: Denkt ihr, dass das schon den Straftatbestand 'Volksverhetzung' nach § 130 StGB erfüllt? Oder kommt da ein Antidiskrimierungsgesetz ins Spiel oder so? Zweite Frage: Geh ich dann einfach zur Polizei und stell eine Anzeige. Vor- und Nachnamen und Wohnort weiß ich (höchstwahrscheinlich richtig) und die Handynummer hab ich auch und muss ich dann irgendwie denen einen Screenshot oder die Audio-Datei geben (war schriftlich und per Sprachnachricht) oder wie läuft das?
5 Antworten
Kannst du vergessen.
Schau dir den Tatbestand der Volksverhetzung an. Passt nicht: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Auch um Diskriminierung handelt es sich nicht. Weil dein Chatpartner durch seinen Chat niemanden benachteiligt.
Die Aussage ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Nein.
Das dürfte in die Freie Meinungsäußerung fallen.
Tatsächlich fühlen sich Transsexuelle ja nicht wohl im Körper und dem Geschlecht mit dem diese geboren werden.
Dieses Unwohlsein,ist ja eben nicht körperlicher Natur,sondern kognitiv geistiger.
Psychisch krank ist zwar recht drastisch,ich kann mir aber keinen Richter vorstellen,der eine Verurteilung hier aussprechen würde.
Mir ist bekannt,das Transsexuelle nicht selten in therapeutischer Behandlung sind.
Aber ich denke, dass Transsexuelle nicht "psychisch krank" sind, denn Abweichungen sind ja evolutionär bedingt und in therapeutischer Behandlung sind sie, weil sie ausgeschlossen und diskrimierd werdern. Und er meinte, dass man ja auch eine 60jährige dunkelhäutige Frau ist, nur weil man sich so fühlt und dass man die Transsexuellen nicht auch noch bestätigen sollte, weil man das bei Schizophrenie-Patienten ja auch nicht macht.. Ich finde das schon krass, was er - nicht nur darüber - gesagt hat.
Nein, Volksverhetzung ist nicht erfüllt, da dieser Straftatbestand voraussetzt, dass die Aussage zu einer Gefährdung des öffentlichen Friedens geeignet sei. Das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) kommt nicht zum Tragen, da niemand durch die Äusserung benachteiligt wurde, dafür müsste der Täter erst einmal in einer Position sein, in der er eine benachteiligende Entscheidungsgewalt hat.
Wenn du selbst Transsexuell bist, und er das wusste, kommt eine Strafbarkeit der Beleidigung in Frage, wenn nicht, dann nicht, da du dann nicht in deinem Ehrgefühl verletzt bist.
Lange Rede, kurzer Sinn, eine Strafbarkeit liegt nicht vor, eine Anzeige bringt nichts.
Darüber hinaus ist die Aussage nicht falsch, Transexualität ist eine psychologische Beeinträchtigung. Man muss nicht immer gleich durchdrehen, wenn einem die Feststellung eines Sachverhalts nicht passt.
Nein, mich betrifft das nicht. Aber ich denke, dass Transsexuelle nicht "psychisch krank" sind, denn Abweichungen sind ja evolutionär bedingt. Und er meinte, dass man ja auch eine 60jährige dunkelhäutige Frau ist, nur weil man sich so fühlt und dass man die Transsexuellen nicht auch noch bestätigen sollte. Ich finde das schon krass, was er - nicht nur darüber - gesagt hat.
Aber danke für Deine Antwort! 😊
Ja, aber dennoch ist es rein wissenschaftlich nun einmal eine psychische Beeinträchtigung. Ich weiss nicht, ob er es böse gemeint hat, und die generelle Vorgehensweise lässt sich bestreiten, aber Fakt ist, nicht jedes kritische Urteil führt zu einer Strafanzeige. Das ist nämlich das Problem, was ich habe, jeder, der zum Beispiel die Flüchtlingspolitik kritisiert, wird gleich als Nazi abgetan, hier zeigt sich das selbe Muster.
Es ist nun einmal so, dass die psychische Erkrankung die Voraussetzung dafür ist, dass etwa die Operation von der Kasse bezahlt wird. Wenn die nicht psychisch krank sind, weiss ich auch nicht, wieso ich die mit meinen Krankenkasseneinzahlungen finanzieren soll.
Nein ,ist es nicht auch wenn seine Ansichten Mist sind. Bis hier ist es nur eine Meinungsäußerung. Es könnte was anderes sein wenn er eine Rede bei einer Kundgebung gehalten hätte und es dort gesagt hätte. Dann käme zumindest Diskriminierung in Betracht
Und warum nicht? Ich versteh das irgendwie nicht so ganz. Ich meine er hat sie mit Schizophrenen gleichgesetzt und das ist doch schon ziemlich diskriminierend und beleidigend, oder nicht?
Man kann denken nicht verbieten. Da hilft auch kein Gesetz. Solange er nicht öffentlich etwas tut was andere dazu anstachelt ,und zwar nicht nur 1 oder 2 ,sondern im größeren Stil, Hezte und Provokation betreibt, ist es nur eine Meinungsäußerung.
Übertrieben finde ich das.
Was? Seine Äußerung oder meine Reaktion?
Deine Reaktion. Rein psychologisch ist gar nicht nachgewiesen, welche Ursachen so etwas hat. Manche sagen dass das völlig in Ordnung ist, andere Psychologen stufen es als behandlungswürdig ein. Nur weil die Gesellschaft das jetzt vermeintlich akzeptiert, muss das nicht gesund sein.
Den Text kenn ich, aber verleumdet und verunglimpft er Transsexuelle dadurch nicht?