Können fremdsprachige Äußerungen in Deutschland strafbar sein?

3 Antworten

In solchen Fällen würde das Gericht wahrscheinlich einen Übersetzer beauftragen, der dann sowohl den Text an sich übersetzt als auch eine Art "Einordnung" vornimmt, inwiefern das in der jeweiligen Sprache als Beleidigung zu betrachten wäre. Glaub ja nicht, dass Fremdsprachenkenntnisse vor Strafe schützen ;).

Selbstverständlich ist das auch strafbar. Die Paragrafen beschränken sich nicht auf die deutsche Sprache.

Ja, auch in einer Fremdsprache kannst du Straftaten begehen.

Wenn du z.B. auf Arabisch einen volksverhetzenden Kommentar postest, würde dich die Tatsache, dass es in einer Fremdsprache war, nicht schützen.

Auch eine eindeutige Beleidigung... Wenn du zu einem Polizisten sagst "F*** you" dann darfst du mit einer Strafanzeige rechnen. Wenn du ihn auf französisch beleidigst, ist vielleicht die Wahrscheinlichkeit niedriger, dass er es versteht, aber wenn, dann bist du auch dran...

Aber ja, die Amtssprache ist Deutsch. Du darfst davon ausgehen, dass die Schreiben der Staatsanwaltschaft auf Deutsch sind.