Anzeige wegen Ohrfeige bekommen?
Ja also um es mal zur erklären....der Vorfall war vor 2-3 Monaten. Ich war in unserem Dorf spazieren und habe mich in die Nähe vom Wald hingesetzt. Dort waren auch welche von meiner Schule. Die haben mich halt provoziert und ein Junge hat mich auch geschubst.
Dann kam eine Frau in die Richtung und die sind dann abgehauen. Ich wollte dann nach Hause gehen und auf einmal kam dieser Typ an (der mich vorher geschubst hat) und meint so: Ich will mit dir reden. Ich habe mehrmals gesagt, dass er weggehen soll. Er hat mich nicht gehen lassen. Ich habe ihn dann weggeschubst und ihm eine Ohrfeige verpasst, weil er mich nicht in Ruhe gelassen hat. er hat mir dann aus dem Stand gegen den Kopf getreten. Mir war schwindelig und ich bin noch bis zur nächsten Parkbank gekommen. Dann kam eine Frau und die hat sofort die Polizei gerufen. Ich konnte mich noch nicht mal mehr erinnern wo ich wohne. Dann kam ein RTW und meine Mutter wurde ausfindig gemacht. Wir sind ins Krankenhaus gefahren.
2 Wochen später bekam ich Post von der Polizei. Der Junge, der mir gegen den Kopf getreten hatte, hat eine Gegenanzeige gemacht. Wegen einer Ohrfeige😑. Jetzt weiß ich nicht: Wenn das Vefahren eingestellt wird....bin ich dann trotzdem aktenkundig? Und wird das Verfahren in so einem Fall eingestellt?
17 Antworten
Dir wird überhaupt nichts geschehen, denn du hast die Tätlichkeit der Warmen Ohren aus Gründen der Selbstverteidigung erteilt, weil dein Wegschieben vorher nichs genutzt hast. Der Junge scheint dich ganz klar bedrängt zu haben. Er hat dann auch den Versuch einer schweren Körperverletzung ausgeübt. Du wirst aktenkundig geführt, aber auch mit dem Resultat der Einstellung des Verfahrens.
Du musst schauen, dass es unbedingt zum Prozess kommt! Auch wegen der Ohrfeige! Dann kannst Du ihn wegen übler Nachrede und Verleumdung gleich nochmal anzeigen.
Kommt drauf an.
Ohne Zeugen wird sowas schwierig.
Ansonsten ist so eine Ohrfeige (wenns nichts heftiges war) eine tätliche Beleidigung nach § 185 StGB. Bei einer heftigeren Ohrfeige ist man dann bei der Körperverletzung nach § 223 StGB
Da waren noch so zwei Mädchen bei ihm. Die haben mit provoziert
Deine Reaktion war verständlich, wenn auch überzogen. Du wirst da nichts zu befürchten haben. Sein Verhalten stellt aber gefährliche Körperverletzung dar.
Du schreibst, dass er Dir (Mädchen) nachgestellt ist und Dich trotz Aufforderung nicht in Ruhe gelassen hat. D.h. er hat Dich bedrängt und belästigt? Und dann hat er Dich K.O. getreten?!
Vielleicht solltest Du eine Anzeige wegen sexueller Belästigung gegen ihn in Erwägung ziehen. Verdient hätte der Typ das allemal.
Klar bist Du "aktenkundig". Eine bloße Anzeige verhagelt Dir aber nicht Dein restliches Leben. Die Anzeige gegen ihn könnte Dir aber helfen seine Anzeige als falsch und Rettungsversuch seinerseits darzustellen.
Er hat ja nicht nur mit Dir reden wollen, sondern Dich dabei auch geschubst, oder? Damit hat er also auch körperliche Gewalt ausgeübt und nicht von Dir gelassen. Das geht schon deutlich in die Richtung einer Belästigung.
Die Ohrfeige war bereits Notwehr und Notwehr gegen Notwehr gibt es nicht. Gut wäre es natürlich die 1. Frau als Zeuge zu finden.
Es kann sein, dass die 1.Frau nur das mit dem Schubsen mitbekommen hat (also das beim Wald)
Es bestätigt aber gerade deine Version der Geschichte. Insbesondere bestätigt das den Dauerhaftigkeitscharakter der Belästigung. Wichtig wäre noch, das Sie bzw. Ihre Eltern falls noch nicht geschehen Strafantrag stellen, der Strafantrag ist von der Strafanzeige zu unterscheiden.
Für die Einordnung als Notwehr ist entscheiden, das ein rechtswidriger Angriff andauert. Sprich sie dürfen jemanden eine Klatschen, um eine Belästigung zu beenden. Sie dürfen ihm aber keine Klatschen, wenn er die Belästigung schon beendet hat.
Also er wollte die ganze Zeit mit mir reden, aber wie gesagt wollte ich das nicht. Ich bin erst in die gegengesetzte Richtung gegangen. Er hinter mir her. Und so ging das die ganze Zeit