Anzeige wegen Betruges - darf ich einen Brief an den Staatsanwalt schreiben?
Hallo zusammen,
ich fange am Besten von vorne an. Ich hatte letztes Jahr ein massives Spielproblem und habe dabei auch über das Internet betrogen (in 4 Fällen). Habe danach ordentlich Ärger bekommen und auch eine ordentliche Geldstrafe. Seitdem habe ich sehr viel unternommen um aus diesem Sumpf rauszukommen (Spielsuchttherapie, neuer Arbeitgeber, Schuldenabbau, etc.). Ich habe mein Leben komplett umgekrämpelt und neu gestaltet. Jetzt habe ich vor ca. 7 Wochen ein Handy verkauft übers Internet verkauft. Alles okay soweit. Habe dem Käufer auch meinen Ausweis geschickt und alles hat gepasst. Dann ist mir das Handy kaputt gegangen und ich habe dem Käufer das mitgeteilt und wir einigten uns auf eine Rückerstattung des Geldes. Doch war ich nicht in der Lage (habe den Käufer immer darüber informiert) das Geld sofort zurückzuzahlen und er zeigte mich nach 3 Wochen an. Zwei Tage später nach der Anzeige bei der Polizei hatte er dann das Geld von mir und teilte dies der Polizei mit und zog seinen Strafantrag zurück. Ich verblieb im Guten mit Ihm und alles zwischenmenschliche war absolut wieder okay. Er meinte sogar, er habe vielleicht ein wenig überreagiert. Auf jeden Fall wurde ich diese Woche (2,5 Wochen nach der Anzeige) zur Aussage bei der Polizei geladen. Der Polizist nahm die Sache auf und wird es weiterleiten. Traurig war, dass die Polizeistelle, von wo die Anzeige aufgegeben hat, den Rückzug des "Geschädigten" des Strafantrages nicht weitergereicht hat. Dafür musste ich erneut sorgen, dass der Geschädigte sich erneut bei der Polizei sich meldete und nochmals den Antrag zurückziehen musst.
Meine Frage dazu: Ich stehe jetzt wieder da, als Handy ich bewusst betrogen. Doch diesesmal hat es nichts mit dem Spielen zu tun und das Mißgeschick mit dem Handy ist mir wirklich passiert. Bringt es was, wenn ich der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Brief schreibe und nochmals die Sache erläutere und zudem die Umstände in meinem Leben erwähne. Bei mir geht's um alles. Auch um meinen Job. Die wissen ja auch nicht, dass ich soviel jetzt unternommen habe, um aus dieser Sacher rauszukommen....und ich nicht mehr der bin, wie der vor einem Jahr.
11 Antworten
Tja, das kann man Dir glauben, muss man aber nicht unbedingt. Fraglich wird sein, ob man Dir nachweisen kann, dass das Handy nicht exisstiert hat. Ich bezweifle das, so dass das Verfahren nach § 170 II StPO einzustellen war.
Da beim Betrug kein Strafantrag erforderlich ist, kann der Anzeigenerstatter auch nix zurückziehen. Die Tat ist von Amts wegen aufzuklären. Dass der Geschädigte kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hat, kann aber bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden. Ebenso der Umstand, dass Du das Geld inzwischen erstattet hast.
eine Anzeige kann man nicht einfach zurück ziehen, das geht nur im Film. Du bekommst nun irgendwann Post vom Staatsanwalt das, dass Verfahren wegen Gerigfügigkeit eingestellt wurde!
Um keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen,würde ich ganz schnell einen Rechtsanwalt einschalten.Irgendwo bei der Polizei muß doch vermerkt worden sein,daßder Käufer des Handys die Anzeige zurückgenommen hat.Ansonsten kommt es wieder zu einer Verhandlung und dann vieleicht mit noch mehr Ärger für dich.Besorge dir am Besten einen Prozeßkostenhilfeschein und damit einen wirklich guten Anwalt,der dich jetzt aus der Sache rausbringt Viel Erfolg
Der Eindruck, dass du das absichtlich gemacht hast, drängt sich natürlich auf. Wenn du schreibst, dass du zurück zahlen willst, musst du das natürlich auch tun, sonst bekommst du noch weitaus größere Probleme.
Würde ich unterlassen. Suche dir einen guten Anwalt und schildere diesem den Fall.
Nicht mal für einen Amwalt lohnt sich das....wegen Geringfügigkeit...