Anzeige wegen Ausbremsen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wahrscheinlich kriegst du keine Anzeige. Wer sich so aufrget, hat meistens genug Dampf abgelöassen und macht sich dann nicht mehr die Mühe einer Anzeige, zumal die auch nach hintenlosgehen könnte.

Sollte es doch zu einer Anzeige kommen, kommt Nötigung für dich nicht in Frage, höchstens für den Drängler.

Du sollltest aber für den kurzen Schrecken nicht die Möglichkeit eines Radarblitzes angeben. Das wäre eher ungünstig (und dann sowieso zu spät). Es reicht, wenn du zu Protokoll gibts, durch das extrem helle Licht aus sehr kurzer Entfernung kurz erschrocken zu sein und deshalb kurz unbewusst gebremst zu haben. Auch solltest du die Aussage mit 200 ganz schnell vergessen, denn sonst kommt die Gegenfrage, woher du das weißt. Du müsstest ihn dann ja kommen gesehen haben und dann wird dir unterstellt, doch absichtlich gebremst zu haben.

er wird nix machen, da du sonst eine gegenanzeige stellen kannst

https://www.bussgeldkatalog.org/draengler/

"Durch dichtes Auffahren, das Betätigen der Lichthupe, das Behindern eines Überholvorgangs oder das Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer versuchen sie, schneller voranzukommen. Aus diesem Grund werden diese Autofahrer auch als „Drängler“ bezeichnet."

Mach dir keinen Kopp. Wenn was kommen sollte, zeigst du den Fotografen wegen Verstoßes gegen das Rech auf Bilder deiner Person an und forderst nachweisbar, das Löschen dieses Fotos. Gegebenenfalls durch einen Abmahnanwalt.

Das ist aber hypothetisch - es passiert nix.


tinalisatina  06.01.2022, 19:53
wegen Verstoßes gegen das Rech auf Bilder deiner Person an 

Mach Dich mal mit dem Kunsturhebergesetz § 22 bekannt, bevor Du sowas schreibst.

1
tinalisatina  06.01.2022, 19:57
@shagdalbran

An seinen Nerven und seinen Wahrnehmungen arbeiten. Und sich zudem an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

0
tinalisatina  06.01.2022, 20:02
@shagdalbran

Ok, wenn Du das so siehst, dann hast Du (außer Deiner § 22 Antwort) und dem Tipp mit dem Abmahnanwalt auch nicht nur zwei falsche, sondern zwei nicht zur Frage

Habe ich im Falle einer Anzeige schlechte Chanchen und was erwartet mich dann an Strafen?

passende Antworten gegeben.

1
shagdalbran  07.01.2022, 08:07
@tinalisatina

beantwortet: "Es passiert nix" und der Rat um den gebeten wurde, wurde ebenfalls gegeben. Allerdings müsst ich den auf "Veröffentlichung" erweitern - im Rahmen des KUG. Ob das erfolgreich ist, ist eine andere Frage. Aber ich bin jetzt schlauer - danke. Wir irren uns in Richtung Wahrheit...

0

Du kriegst für gar nichts eine Anzeige.

Wenn es zu einem Unfall käme, wäre der Hintermann aufgrund mangelndem Abstand schuld gewesen.

Ich weiß nicht, ob du sogar eine Anzeige wegen dem Recht am eigenen Bilde stellen kannst, schließlich haben sie unerlaubt ein Foto gemacht. Leider steht dann sowieso Aussage gegen Aussage.

Mach dir keine Sorgen.