Anzeige fallen gelassen, wer zahlt Anwaltskosten?
Hallo,
ich habe letztes Jahr eine Anzeige erhalten und war daraufhin zur Erstberatung bei einem Rechtsanwalt. Die Beratung ging ca. 30 min. und mein Anwalt hat Akteneinsicht angefordert. Daraufhin habe ich fast 1 Jahr nichts mehr von dem Vorfall gehört und jetzt letzte Woche wurde die Anzeige aus Mangel an Beweisen fallen gelassen.
Jetzt frage ich mich nur, ob ich die entstandenen Anwaltskosten (weiß noch nicht wie hoch) selbst tragen muss, oder ob ich eine Chance habe, das Geld vom Anzeigensteller wieder zu bekommen?
Danke für die Hilfe
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ruhrgur/1621327657300_nmmslarge__0_0_858_858_8190bccd2abee6c63a0e0a6e1e450f3d.jpg?v=1621327658000)
Vom vermeintlich Geschädigten sowieso nicht, wenn überhaupt bekommst du Auslagen aus der Staatskasse erstattet. Und da du dich hier lediglich im Vorverfahren hast vertreten lassen und es zu keinem Urteil bzw. keinem Freispruch kam, hast du die Kosten für deinen RA auch entsprechend selbst zu tragen.
LG
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Artus01/1516301634322_nmmslarge__303_0_1944_1944_e697a745a6a6bcbca5d4fcdcd037c484.jpg?v=1516301634000)
Auf diesen Kosten wirst Du sitzen bleiben.
Darum macht man in einem Ermittlungsverfahren als Beschuldigter keine Aussage und wartet ab was der Staatsanwalt macht. Kommt eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl und man ist sicher das man unschuldig ist, ist der Zeitpunkt gekommen sich an einen Anwalt zu wenden. Dann werden die Kosten bei einem Freispruch von der Staatsakasse getragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Jetzt frage ich mich nur, ob ich die entstandenen Anwaltskosten (weiß noch nicht wie hoch) selbst tragen muss
Natürlich.