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3 Antworten

Ja soll er doch. Das einzige was er wohl anzeigen könnte wäre ein Betrugsversuch, den muss er aber erst einmal nachweisen.

Denn bei einem Verkauf von Privat an Privat gibt es keine Gewährleistung wenn man die ausgeschlossen hat.

Das einzige was man nicht machen darf ist bewusst falsche Angaben machen. Das Risiko trägt dann der Käufer.

Halloheute2101 
Fragesteller
 30.10.2023, 08:05

Das ist mir bewusst dass das mit den falschen Angaben ein Risiko ist aber wie gesagt dem Käufer habe ich das nähere betrachten der Konsole nicht verbietet weil ich mir sicher war das die Konsole voll funktions fähig war

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... es drauf ankommen lassen. Was er aussagt, muss nicht mal stimmen. Den Preis versuchen zu drücken, kann er trotzdem - wenn Du Dich drauf einlässt.

Um wie viel Cents sprechen wir hier eigentlich? Würde es sich wirklich lohnen, deshalb einen Anwalt einzuschalten? Wir haben es hier nicht mit einer Immobilie zu tun, sondern mit einer CD, die EVENTUELL nicht einlegbar ist. - Ich bitte Dich!

Da wird keiner einen Larry machen, wenn Du nicht im Preis runtergehst.

Wenn er die Konsole abgeholt hat, und die Möglichkeit der Prüfung hatte, kann er gerne zum Anwalt.

Du hast nichts zu befürchten. Gerade bei Handy/Konsolen versuchen viele Käufer ihr baugleiches aber defektes Gerät als das gekaufte hinzustellen. Daher sollte man sich immer die IMEI/oder Seriennummer aufschreiben.