Anzeige bei der Polizei oder beim Ordnungsamt sinnvoller?

12 Antworten

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Also, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige kannst Du beim Ordnungsamt genau so stellen wie bei der Polizei. Die Polizei leitet das Ding sowieso, ohne dass diese sich darum erst einmal kümmert, zum Ordnungsamt weiter.

Das Ordnungsamt wird die Anzeige bearbeiten. Sind die Angaben darin stichhaltig (wann war der laut, genauer von wieviel bis wieviel Uhr, genau wie, hat das noch wer gehört, wie heißt der, hast Du die Polizei gerufen, die jeweiligen Daten möglichst genau angegeben, das brauchen die), wird die Behörde dem Angezeigten einen sogenannten Anhörungsbogen schicken, auf dem ihm die Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, vorgeworfen wird, er sich auch zu Sache äußern kann, wenn er möchte oder auch nicht, wenn er nicht möchte.

Zudem wird ein Bußgeld verhängt, welches bei einer Ruhestörung zwar rein theoretisch bis zu 5000 Euronen betragen könnte, aber selten wird mehr als 200 Euro festgelegt, zzgl. Verwaltungsgebühr, und die nur selten bei der ersten Anzeige.

Dein Name taucht in diesem Anhörungsbogen nicht auf, aber anonym brauchst Du das gar nicht zu stellen, die werfen dann sowas weg, ohne das etwas passiert, mit sowas ist rechtlich nichts anzufangen.

So der Betroffene, so heißt der Überltäter im Ordnungswidrigkeitenverfahren, Widerspruch einlegt, so könnte es sein, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Das Gericht wird Dich dann wohl als Zeuge zur Verhandlung laden.

Mehr wird jedoch nicht unternommen, zwischen den Zeilen lese ich da bei Dir ein bischen den (verständlichen) Wunsch heraus, dass man den Knecht nur mal so richtig knechten möge, ich muß Dich da entäuschen, da kommt nicht unbedingt eine Horde Beamte und sucht den auf, tritt dem die Tür ein und schüchtert den ein, randaliert bei dem in der Wohnung und beleidigt sein Fräulein Mutter oder verhaut den mit zusammengerollten Strafzettelblöcken oder so.

Im Wiederholungsfall, wenn Du dann erneut Anzeige erstattest, wird es teurer und dann wieder teuerer und irgendwann wird der schon leise. Das aber braucht unter Umständen Zeit und Muße - und vor allem Deine Geduld.

Viel Glück.

fastlink  01.02.2010, 21:43

Ich hab noch was vergessen, wenn Du die Polizei rufst, des Nachts, wenn der Mensch mal wieder loslegt und der Putz von den Wänden bröckelt, die kommt dann auch (wenn die nicht gerade schwerwiegendere Sachverhalte zu bearbeiten haben, Straftaten beispielsweise) und versucht für Ruhe zu sorgen.

Das bedeutet, wenn die ein zweites Mal kommen muß, könnte die Musikanlage beschlagnahmt werden oder gar ein Gewahrsam durchgeführt werden, das alles hat jedoch nichts mit der Anzeige der Ordnungswidrigkeit beim Ordnungsamt zu tun.

Der bekommt seine Anlage am Morgen wieder. Die eingeschrittene Polizei wird seltenst von sich aus die Behörde hiervon in Kenntnis setzen, eine Anzeige obliegt dem Geschädigten, dem Leidtragenden, dem gestörten Mitbürger, der da nicht schlafen konnte aufgrund dessen Radau.

Die eigentliche Anzeige mußt also Du in die Wege leiten, die Polizei trifft hierbei lediglich Maßnahmen zur momentanen Wiederherstellung der Ruhe und ergreift keine Maßnahmen, um dem das auch in Zukunft zu vermiesen.

Pilzwichtel 
Fragesteller
 02.02.2010, 10:41
@fastlink

Handelt sich weniger um Musiklärm, sondern um Trampeln, Türenknallen etc., so daß teilweise mein bett wackelt. Hatte gelesen, daß das ordnungsamt opportun nicht zwingend der Anzeige nachgehen muss und auch nicht über den Stand auskunft geben muss, falss ich mal nachfrage. Da wäre die Polizei doch die bessere Wahl oder?

fastlink  03.02.2010, 10:10
@Pilzwichtel

Leider nein, die Polizei kümmert sich um den Fortgang oder die Bearbeitung einer solchen Ordnungswidrigkeitenanzeige überhaupt nicht, die Polizei sendet diese nach Anzeigenaufnahme lediglich zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt weiter.

Das Ordnungsamt, dass musst Du Dir vorstellen wie eine kleine Staatsanwaltschaft, jedoch lediglich regional zuständig und nicht für Straftaten, sondern für Ordnungswidrigkeiten.

Das Ordnungsamt ist Herr des Verfahrens, es erteilt Auskünfte über den Stand der "Ermittlungen" an Außenstehende nicht, auch der Anzeigeerstatter ist hierbei Außenstehender. Auch die Polizei würde hierbei, wenn sie was tun würde, keine Auskünfte an den Anzeigeerstatter erteilen.

Die Behörde kann das Ding auch platt machen, wie es so schön heißt, also nicht weiter verfolgen, wenn es nicht lohnt, also zu wenig stichhaltig in den Angaben beispielsweise, wird das aber nur tun, wenn man wirklich kaum Chancen auf Erfolg sieht, das Ordnungsamt ist sozusagen ein wirtschaftliches Standbein der Stadt und soll letztlich an Bußgeldern für den Stadtsäckel eintreiben, was geht.

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Der Ruhestörer wohnt bei Dir im Haus, wenn das keine Musik ist sondern Türenknallen etc.?

Es gibt da noch einen anderen Weg, den Vermieter. Stachel einige Mitmieter im Haus an, gemeinsam geht ihr zum Vermieter, der soll für Ruhe sorgen - da der Hausfrieden massiv gestört ist.

Wenn er das nicht tut, kann man nach einiger Zeit mit Mietminderung drohen und diese auch durchführen.

Eventuell ist das noch wirksamer als das Ordnungsamt, Du kannst aber beides nebeneinander her laufen lassen.

Viel Glück.

Pilzwichtel 
Fragesteller
 03.02.2010, 11:51
@fastlink

Der Punkt der Unterschriften von den beiden anderen anliegenden Mietern ist bereits erledigt, Mietminderung läuft auch schon. Vermieter kommt aber nicht in die Pötte :( Und ich werd wahnsinnig, 6x Hausmeister benachrichtigt, 5 Schreiben an den vermieter, 5 Monate Protokolle schriftlich, 4x mit dem heini gesprochen, der ist belehrungsresistent :( Werde jetzt Anzeige stellen bei der Polizei, die ist um die Ecke. Krieg ich ja sicherlich eine Nummer, über die ich dann beim Ordnungsamt weiter nachhaken kann.

fastlink  03.02.2010, 15:06
@Pilzwichtel

Verständlich. Wenn man dem Vermieter jedoch erst zum Jagen tragen muß, dass sollte ein kleines Stimutan hierzu angebracht erscheinen, als Tritt in den Hintern sozusagen, dass der endlich loslegt.

Der Vermieter kommt sicherlich in die Puschen, wenn mehrere Leute im Haus dem mal klarmachen, dass er in Zukunft weniger Geld bekommt, wenn der den nicht entweder zur Ruhe erzieht oder aber, was ja auch eine Möglichkeit wäre, kündigt.

Kündigungsgrund wäre die Störung des Hausfriedens, der hat halt ein paar Monate Kündigungsfrist und dann sollte man den rauskicken können.

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Ich hab Dir mal ein Paar Sachen rausgesucht:

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AG Chemnitz, Urteil vom 29.06.1993 - 4 C 1080/93, WM 1994, S. 68 und Vergleich vor dem LG Chemnitz, Protokoll der Sitzung vom 07.10.1993 - 6 S 3680/93, WM 1994, S. 68 (Erhebliche Lärmbelästigung durch einen Nachbarn). (Das Gericht sah 35 % Minderung als angemessen an; das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig und die Parteien einigten sich in der zweiten Instanz auf 20 %).

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AG Kerpen, Urteil vom 14.09.1993 - 3 C 181/83, WM 1987, S. 272 (Ständige nächtliche Lärmbelästigung durch andere Mieter).

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Es erscheinen 20% bis 35% Mietminderung eventuell angemessen. Abschließend jedoch sollte man da sicher gehen und sich einer rechtsberatung unterziehen.

Ein kleiner Tipp, wendet Euch mal an den Deutschen Mieterbund. Eventuell muss halt einer von Euch Mitglied werden für ein Jahr, das kostet nicht viel, die haben aber so etwas wie eine Beratung für Mitglieder. Dort kann man sich erkundigen, in wie weit man auf den Einzelfall angemessen reagieren kann.

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Nochmals: Viel Glück und vor allem Nerven.

Pilzwichtel 
Fragesteller
 04.02.2010, 14:30
@fastlink

Die Polizei sagt ich brauche 4 Zeugen die meine Tatbeschreibung unterschreiben, sonst stellt das Amt das verfahren ein. Wie stellen die sich das vor? ich habe mehr als 4 Leute, die das bei mir schon mitbekommen haben und die Intensität bestätigen können, aber die sind ja nicht jede Nacht anwesend gewesen..

Die Polizei ist hier der Ansprechpartner. Was sie tun wird? Erstmal hinfahren und hören, ob es zu laut ist. Falls ja wird sie klingeln und darauf aufmerksam machen, dass die Musik zu laut ist und der Verursacher leiser sein soll. Was dann passiert hängt von der Reaktion ab. Wenn er es nicht einsehen will, dann wird die Anlage sichergestellt und dann ist Schluss mit der Musik. Verhaftet wird der Verursacher ganz sicher nicht, außer er greift die Beamten an. Für den Fall das er Besserung gelobt, bleibt es bei der mdl. Ermahnung. Müssen die Beamten nochmals hin, weil er immernoch oder schon wieder zu laut, wird ebenfalls die Anlage sichergestellt.

Das Problem dabei ist, dass die Polizei gar nicht raus kommen wird, es sei denn es ist Feiertag oder nach 22 Uhr. Sonst verweisen sie dich ans ordnungsamt, bzw. den Vermieter. Denn auch dieser ist verpflichtet, für Ruhe im Haus zu sorgen ansonsten kann die Miete nach 535 BGB gemindert werden. Gehe direkt zum ordnungsamt, die Polizei kommt nicht.

Für Ordnungswidrigkeiten (zu denen die Ruhestörung gehört) ist i.d.R. das Ordnungsamt originär zuständig! Die Polizei nur subsidiär, also außerhalb der Öffnungszeiten der allg. Ordnungsbehörde.

Die Maßnahme der Behörde hängt von der konkreten Ruhestörung ab. Maßnahme kann z.B. die vorübergehende Sicherstellung einer Musikanlage oder eines Fernsehers sein oder gar Gewahrsam.

Wenn das so störend ist dann reicht es nicht mehr aus das Ordnungsamt zu verständigen sondern du musst gleich die Polizei allamieren! Auch wenn das Ordnungsamt Polizeirechte hat kann sie noch lange nicht so viel gegen die Unrhestifter tuen als die Polizei

Pilzwichtel 
Fragesteller
 01.02.2010, 17:12

Der Sachverhalt ist so, daß es zu gut mal über 20 Störungen im Monat kommt, immer in den Ruhezeiten. Persönliche Gespräche, Meldung beim Vermieter, zeugen.. alles fruchtet nicht. Also mit den ganzen Lärmprotokollen zur Polizei.. was machen die dann?

Radikahl  02.02.2010, 06:59

grundsätzlich gilt eine Nachtruhezeit von 22 bis 6 Uhr. Das bedeutet, dass in dieser Zeit kein Nachbar in seiner Nachtruhe nachhaltig gestört werden darf. Dieser hat nämlich dann unter Umständen einen Mietminderungsanspruch gegenüber dem eigentlichen Vermieter.

Das sind alles sehr dehnbare Begriffe, in der Tat. Es gibt in den einzelnen Ländern oft die so genannten Landesimmissionsschutzgesetze, in denen dann bestimmte Grenzwerte festgelegt sein können (ist nicht überall klar geregelt). Auf jeden Fall ist mutwilliger Lärm (dazu gehört auch übermäßig lautes Reden und Trampeln) schon ein Auslöser, um Ärger zu provozierenDann bringt das Ordnungsamt nichts mehr. Ab dann musst du die Polizei belästigen

Pilzwichtel 
Fragesteller
 02.02.2010, 10:38
@Radikahl

Lautes Schimpfen, Trampeln, Türenknallen alles dabei.