Anwaltskosten bei unverschuldetem Unfall (HUK Coburg-Problem)?
Hallo Zusammen,
mir ist jemand in mein Auto gefahren, habe den KVA bei der gegnerischen Versicherung (HUK) eingereicht und um Abrechnung nach KVA gebeten. Dass dann die Mehrwertsteuer einbehalten wird ist mir klar. Allerdings wurde nun einfach Arbeitslohn und Verbringungskosten abgezogen mit Verweis auf eine andere Werkstatt. Differnz zum eigentlich KVA über 300 Euro!
Würde die Sache gerne einem Anwalt übergeben, meine Frage hier: Muss die Versicherung die Anwaltskosten auch dann übernehmen, wenn der nichts mehr "raus holen" kann?
LG
3 Antworten
Wenn eine Forderung vom Versicherer abgelehnt wird, ist der Fall strittig. Dann ist die Hinzuziehung eines RA auch im Rahmen der Schadensminderungspflicht zulässig.
Die HUK hat hier ja durch die ungerechtfertigte Forderung den Streit verursacht.
Die HUK kann zwar mit Prämienrabatt ihre eigenen Kunden auf Vertragswerkstätten verweisen.
Das gilt natürlich NICHT für den geschädigten Unfallgegner.
Als Geschädigter hast Du natürlich freie Werkstattwahl und die gegnerische Versicherung übernimmt auch die Rechnung komplett.
Offenbar ist bei Dir aber der Sachverhalt, dass Du den Schaden gar nicht reparieren lassen möchtest und nur das Geld kassieren willst.
In dem Fall darf die Versicherung auch den Kostenvoranschlag dahingehend kürzen, dass woanders die Reparatur günstiger gewesen wäre.
Du kannst also entweder in Deiner Wunschwerkstatt reparieren lassen und die Kosten werden übernommen oder Du kassierst den entsprechend alternativem KV gekürzten Geldbetrag.
Alles rechtens. Wenn Du einen Anwalt bemühen möchtest zahlst Du diesen als Auftraggeber selbst - außer Du hast eine Rechtschutz die den übernimmt. Die gegnerische Versicherung bezahlt den nicht.
Das ist richtig, reparieren möchte ich nicht. Deswegen wird ja auch die Mehrwertsteuer abgezogen. Dennoch steht mir doch das Geld zu und die HUK kann sich die Kosten nicht einfach "schön rechnen"
Wenn die Mühen des Anwalts sozusagen "umsonst" sind, also dass du den Restbetrag nicht erstattet bekommst, dann bleibst du auch auf den Kosten deines Anwalts sitzen.
Ja. Das mag sein, aber wenn der Anwalt, warum auch immer, hier erfolglos bleibt, dann muss sie auch die Kosten ihres Anwalts tragen. Das war ja hier die Frage
Hier hat aber die HUK diese Forderung begründet. Sie kann einen Nichtkunden nicht auf IHRE Vertragswerkstatt verweisen.