Anspruch BAB, nebst Krankengeld.
Ich bin momentan in einer Ausbildung. Um wie viel % wird die BAB(Berufsausbildungsbeihilfe) gekürzt wenn man Krankengeld (Arbeitsunfähigkeit seid 2 Mon. und einer Woche) bezieht - bzw hab ich überhaupt noch Anspruch?
Hoffe auf baldige Antwort - vielen Dank. Mfg. A.
2 Antworten
Mein Vorredner hat leider Unrecht !! Berufsausbildungsbeihilfe wird bis zum Ende des dritten Monats nach Beginn der Krankheit unverändert fortgezahlt . Da das Krankengeld geringer als die Ausbildungsvergütung ausfällt , hat man trotzdem während dieser Zeit weniger Geld zur Verfügung , als während der Ausbildung mit normaler Ausbildungsvergütung .
Das ist wie im normalen Berufsleben, entweder das eine oder das andere, beides zusammen geht nicht, d.h., du bekommst nur Krankengeld.