Anklageschrift Sachbeschädigung Jugendstrafrecht?

4 Antworten

Hallo grabzss,

zunächst muss man

  • die Strafrechtliche Seite (Forderung nach Bestrafung des Täter) und
  • die Zivilrechtliche Seite (Forderung denn angerichteten Schaden zu begleichen

von einander trennen.

In der Anklageschrift geht es um die Erfüllung des nachfolgenden Straftatbestandes:

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§ 303 StGB - Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Im Alter von 14 - 17 Jahren ist zwingend Jugendstrafrecht anzuwenden.

Im Alter von 18 bis 21 kann sowohl Jugendstrafrecht wie auch Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.

Wird bei Dir Jugendstrafrecht angewendet kannst Du zu

  • keiner Geldstrafe  und zu
  • keiner Freiheitsstrafe

verurteilt werden.

Wahrscheinlich wirst Du, wenn es Deine erste Tat ist, mit einer Erziehungsmaßregel die meist in form einer Arbeitsauflage verhängt wird, rechnen können.

Die Verurteilung steht dann auch nicht im Führungszeugnis.

Soviel zu strafrechtlichen Seite.

Zur zivilrechtlichen Seite:

Den Schaden denn Du durch die Sachbeschädigung  angerichtet hast musst Du (und nicht Deine Eltern) selbstverständlich zahlen.

Diesbezüglich wird sich der Geschädigte an Dich wenden.

Kannst Du den geforderten Betrag nicht zahlen, kann der Geschädigte einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Dich erwirken. Zahlst Du dann immer noch nicht, kann der Geschädigte einen Vollstreckungsbescheid erwirken.

Der Vollstreckungsbescheid ist stolze 30 Jahre gültig. Das bedeutet, der Geschädigte kann in den nächsten 30 Jahren immer wieder versuchen die Betrag vollstrecken zu lassen.

Da der Schaden durch  eine Straftat entstanden ist, hilft Dir auch keine Privatinsolvenz, denn Schulden die durch eine Straftat entstanden sind, können nicht durch eine Privatinsolvenz aufgehoben werden.

Schöne Grüße
TheGrow

Jurius  11.01.2017, 06:58

Mit 21 geht Jugendrecht nicht mehr. Nur bis 20. 

Und selbstverständlich können auch im Jugendrecht grds. Freiheitsstrafen verhängt werden, nur dass sie dort "Jugendstrafen" heißen.


TheGrow  11.01.2017, 08:33
@Jurius

Mit 21 geht Jugendrecht nicht mehr. Nur bis 20.

Habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Bis 21 meinte ich nicht bis einschließlich 21, sondern nur bis man den 21. Geburtstag hatte.

Und selbstverständlich können auch im Jugendrecht grds. Freiheitsstrafen verhängt werden, nur dass sie dort "Jugendstrafen" heißen.

Grundsätzlich sind Taten eines nach Jugendrecht zu Verurteilenden eben nicht mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe zu ahnden, sondern ausschließlich nur dann wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen.

Strafe und Schadensersatz sind zwei verschiedene Dinge.

Strafe im Jugendstrafrecht ist bei Sachbeschädigung oft sowas wie Sozialstunden.   Den Schaden selbst musst du natürlich ersetzen. Leider wissen viele Leute nicht wie teuer manche Sachen eigentlich sind.

Aber  hallo

Du verwechselt hier gerade 2 Paar Schuhe

1, Strafrechtliche Seite+    Täter      303 StGB meistens Sozialstunden oder wenn schon Leichen Im Keller liegen je weiter nach oben

2, Die Zivilrechtliche Seite  Schaden den musst du kompl. bezahlen Da gibt nichts dran zu drehen, du wirst auf harzt IV nievau kommen und bleiben. Denn Schaden setzt ein Gutachter fest.Dessen Gutachten und des Gutachters kommen auch noch hinzu.

Mei Nachbar war vor einigen Tagen bei uns der Sohn hatte bei einer Hofeinfahrt nicht bemerkt, da die Tore automatisch schließen. mit Drahtseite und je einen Felsen.

Kosten mit Gutachten fast 30.000€. Ich hab gesagt er könne unser Tor auch ebend knicken.

Viel Glück und Spaß

Bley1914

 

3 qm wovon?

Und selbstverständlich musst du dem Geschädigten den entstandenen Schaden ersetzen, das hat nichts mit Geldstrafe zu tun.