Anklagen wegen defekt bei einem Lautsprecher Verkauf?
Hallo Leute. Ich habe gestern 2 Lautsprecher auf eBay Kleinanzeigen verkauft. Da ich ungefähr 2 Monate keinen Verstärker hatte konnte ich nicht überprüfen ob alles einwandfrei funktoniert hat.Also bevor ich meinen Verstärker verkauft habe lief alles zu 100% einwandfrei.
Jedoch habe ich zu dem Käufer gesagt dass ich keinen Verstärker mehr habe. Er meinte dass alles gut ist und er mir vertraut. Nach ungefähr 2 Stunden hat er mich zusammen geschissen dass ein tieftöner (bass Membran) bei einem Lautsprecher nicht funktoniert und er sein Geld zurück haben möchte. Und wenn ich das nicht tuhe ich abwarten soll (keine Ahnung was er damit meint).
In meiner Anzeige habe ich auch geschrieben (die ich übrigens gescreenshotet habe) keine Rücknahme und keine gewährleistung oder Haft bei defekten.
Er will jetzt zur Polizei gehen und mich Anklagen genaue Adresse hat er aber nicht da ich mich mit ihm nicht vor meiner Tür getroffen habe sondern auf der Straße. Das einzige was er hat ist meine Nummer.
Ich wollte mal fragen was jetzt passieren könnte?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Danke.
2 Antworten
Zur Garantie und Gewährleistung. Manche Verkäufer meinen, dass der Ausschluss eines Rückgabe- oder Gewährleistungsrechts gleichzusetzen ist mit Schrottverkauf und Sperrmüllveräußerung. Sie irren sich. Weil es hier gar nicht um ein "Rückgaberecht" geht, sondern um eine Mängelrüge. Ein Artikel hat so beschrieben zu werden, wie er wirklich ist. Für nicht angegebene Mängel gilt kein Gewährleistungsausschluss.
Du hast defekte Lautsprecher verkauft und ich möchte wetten, das wusstest Du schon vorher. Nimm sie zurück, wenn Du Dir weiteren Ärger sparen willst. Deine Anschrift? Was denkst Du, wie schnell die Polizei die raus hat...
Immer, wenn jemand schreibt, dass das Gerät nicht getestet werden kommte, ist es zu 100 % defekt. Nur ganz unerfahrene Käufer lassen sich auf so einen "Hoffnungskauf" ein.
Also ich meine das alles noch funktoniert hat. Einwandfrei 100%
Ich kann sie wieder zurück nehmen so ist das nicht aber er kann sie auch einfach kaputt gemacht haben oder sie sind vielleicht mitten auf der Fahrt nachhause kaputt gegangen...
Und das wäre natürlich schade wenn ich ihn das Geld zurück gebe und ich nur kaputte Sachen wieder zurück bekomme und sehr viel Verlust mache.....
Also ich weiß jetzt wirklich nicht was ich machen soll
Leider hast du nicht geschrieben, welche Angaben du zur Funktionstüchtigkeit gemacht hast?
Wie meinst du das ?
Was stand in der Beschreibung hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit?
Also soweit ich das verstanden habe, wurde der Verkäufer bezüglich des Risikos und des Nicht-Testens aber informiert. Es ist durchaus möglich, Sachen auf Risiko des Käufers zu verkaufen, das nennt sich Hoffnungskauf und ist etwa vergleichbar mit dem Kauf eines Lottoscheins.
Und dass er das schon vorher wusste, müsste man ihm beweisen.
Darüber hinaus ist denke ich hier nicht die strafrechtliche Komponente ausschlaggebend, sondern die zivilrechtliche.
Aber ich gebe dir recht, er sollte den Vertrag rückabwickeln und gut ist.