Anhängelast - Geringfügige Überschreitung?
Hallo zusammen,
besitze Führerscheinklasse B und möchte mir einen Wohnwagen kaufen. ZGM Fahrzeug 1550, ZGM Wohnwagen 1100kg heißt ZGM Zug 2650 kg, dementsprechend darf ich das Gespann fahren.
Nun das Problem: Die Anhängelast (gebremst) beträgt bis 8% Steigung 900kg. Der Wohnwagen würde fahrfertig jedoch 950 kg wiegen. Offiziell wäre das ja eine Ordnungswiedrigkeit wegen Überschreiten der Anhängelast um ca. 5,5%. Würde man mir mit dieser die Weiterfahrt erlauben oder nicht?
5 Antworten
Hi,
eine Kurzfassung aller Antworten (eigentlich ja eine Zusammenfassung):
- es gibt keine Toleranz beim Überschreiten der zulässigen Anhängelast,
- Du riskierst sowohl ein Bußgeld als auch die Untersagung der Weiterfahrt.
Nebenfeststellung ist
- den von dir genannten Zug darf man auch mit der Fahrerlaubnisklasse B fahren
LG
Das sagt alles !!
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden.
Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen 1300 kg Anhänger ziehen dürfen.
Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast
transportieren.
Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit,lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen.
Erfasst sind hiervon alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kgnicht übersteigt.Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie.
Mein Auto darf nur 1.400 kg gebremst ziehen.
Darf ich jeden Anhänger (z.B. einen 2.500-kg-Anh.) dahinter hängen ?
Selbstverständlich.
Die angegebene Last von 1.400 kg darf nur nicht tatsächlich überschritten werden. Wäre es nicht so, gäbe es keine Anhängervermietung.
Dort "passt" ja nie ein Anhänger zum Kunden-Pkw.
Anhänger und Ladung dürfen also zusammen nicht mehr als 1.400 kg wiegen.
http://www.kochanhaengerwerke.de/sonstiges/service-und-info/was-darf-mein-pkw-ziehen.html
http://www.anhaengerhandel.de/anhaenger-stuetzlast-anhaengelast.html
Dann musst Du mal die Stützlast des Wohnwagens ermitteln, diese wird dem Zugfahrzeug zugerechnet, dann passt es wieder.
dann müßtest Du wohl die Fahrerlaubnis Klasse B 95 zusätzlich ablegen oder einen kleineren Anhänger nehmen
Stimmt nicht. Siehe
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/
Was willst Du mit irgendeiner privat geführten Seite ? Da steht Unsinn bezüglich Hänger der Klasse B
Wirf doch einfach ein Blick in die FeV Paragraph 6 zu Klasse B, dies erspart mir nervende Erklärungen und dir peinliche Momente^^
äh, pardon, ja B 96
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b96-fuehrerschein/
Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit,lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hiervon
alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie.
Das wäre ein Verwarngeld von 10,-€ die Weiterfahrt kann dir bei Prüfung versagt werden, entwder dann Gewicht rausschmeißen oder anderes Zugfahrzeug holen.
Was ist B95 ?
Und B96 benötigt er für den genannten Hänger nicht, da reicht Klasse B aus.