Angst auf dach zu arbeiten?

7 Antworten

Der Mieter ist nur für "Kleinreparaturen" im Rahmen seiner Möglichkeiten zuständig. Also höchstens mal einen Wasserhahn aus tauschen. Kleinreparaturen sind so was wie ein Dübelloch zu schmieren, eine Wand streichen, irgendwelche lockeren Schrauben wieder rein drehen und so weiter.

Arbeiten auf dem Dach gehören keinesfalls dazu.

Vor allem müssen selbst wenn das eine Fachfirma macht Vorkehrungen gegen Absturz getroffen werden. Also bei einem Schrägdach sind das Gerüste oder Fangnetze anbringen damit man nicht wenn man ausrutscht bis auf den Boden runter fällt. Das alte "Dann halt Dich doch an der Dachrinne fest" ist nicht zulässig!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Vermieter? Dein Vermieter hat dafür eine Fachkraft zu beauftragen.
Du bist weder ausgebildet noch verpflichtet solche Arbeiten auszuführen.

Das ist saugefährlich. Mach das bitte nicht.

LG Knom


Unbekannt123278 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 11:05

Danke für deine Antwort, ich habe vorhin mit ihm geredet dass ich höhen angst habe. Nächstes mal überlege ich genau bevor ich was zustimme

Elizabeth2  30.04.2025, 12:17
@Unbekannt123278

wenn dich einer mit sowas überfällt, ist es dein gutes Recht, das wieder rückgängig zu machen. Es ist ein Unding, dass dein Vermieter dich überhaupt gefragt hat. Weil es schlussendlich (nicht nur der Gefährlichkeit wegen) auch um Garantien usw. geht......

Wieso soll dein Vermieter dir vorzuschreiben haben, was du auf dem Dach zu tun hast?

Dein Arbeitgeber vielleicht, aber doch sonst niemand.


Commodore64  30.04.2025, 11:15

Und selbst der Arbeitgeber darf das nicht. Außer das ist für den Beruf üblich bzw. notwendig.

FordPrefect  30.04.2025, 11:16
@Commodore64

Ja, davon wäre ich jetzt mal ausgegangen. So auf dem Bild sieht das nach herkömmlicher Montage einer PV aus.

Nein sagen. Du bist dafür nicht ausgebildet

  1. Als Mieter hast Du nichts auf dem Dach zu suchen. Außenanlagen sind generell Sache des Vermieters.
  2. Ohne entsprechende Ausbildung, Schulung zur Unfallverhütung und geeignete Schutzmaßnahmen (PSA etc.) darf nicht einmal ein Firmenmitarbeiter auf ein Dach.
  3. Jede Arbeit bedarf einer körperlichen Eignung. Höhenangst ist bei solchen Tätigkeiten ein absolutes Ausschlusskriterium. Damit dürfte Dich kein Arbeitgeber auf eine Leiter lassen.
  4. Diese Leiter ist zu kurz, um auf dieses Dach zu steigen. Sie muss mindestens 1 m über die Dachkante ragen, damit man übersteigen darf.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Fachkraft für Veranstaltungstechnik