Anbau an Haus in Bayern genehmigungspflichtig?
Hallo, wir haben ein Haus, wo die Küche wie ein Wintergarten aussieht, steht also vom Haus. Diese Küche (Glasbau) würden wir abreißen und ein wenig vergrößern, Anbau Holzweise. Ist dieses Vorhaben in Bayern genehmigungspflichtig? Grenze zum Nachbarn würde nicht verkürzt werden. Vielen Dank für eine Antwort.
7 Antworten
Hallo, egal in welchem Bundesland du wohnst, jede Veränderung ist in der Regel Genehmigungs bzw Meldepflichtig selbst das Gartenhäusle wenn es über 15m³ ist, benötigt eine Baugenehmigung, aber bei deinem zuständigen Bauamt erhälst du die richtige antwort was du in deinem Haus verändern darft und welche Arbeit Genehmigungpflichtig ist
Alle Außenveränderungen sind nach BayBO grundsätzlich genehmigungspflichtig, sofern es sich nicht um mobile Bauten handelt und keine nachbarschaftlichen Belange beeinträchtigt werden.
Sofern das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, würde ich kein Risiko eingehen wollen. Im worst case würdet ihr ggfs. zum Rückbau verpflichtet auf eigene Kosten.
Nicht wenn Du die gleiche Grundfeste verwendest und nicht über ursprünglich genehmigte (allgemeine) Höhe baust. Das könnte man noch als Renovierung hinnehmen.
Zum Bauamt solltest Du sicherheitshalber trotzdem gehen.
-> Bauantrag notwendig.
wer viel fragt bekommt viele Antworten. Der Gang zum Bauamt wird teuer. Abreissen und wieder aufbauen wird billiger, solange dich keiner anzeigt. Wenns fertig ist, sagst du, das war doch schon ! ;-))
Ja das ist genehmigungspflichtig. Mach am besten einen Termin mit einem Archtikten aus.
Ich würde gerne wissen, ob die Genehmigung einfach ist oder ob dies sich schwierig gestaltet, weil Anbau stark an der Grenze zu genehmigungsfähig liegt
Geh zum Bauamt dort erfährst du es. In jeder Stadtverwaltung gibts die.
Also die Höhe wäre sogar niedriger als ursprünglicher bau. Die Tiefe ist ungefähr 1m mehr und in der Länge ungefähr 2.50 m