Am 30.03 muss ich ausziehen aber bis jetzt keine Wohnung gefunden?

4 Antworten

An sich könntest du einfach in der Wohnung bleiben und es auch eine Räumungsklage hinauslaufen lassen. Ich verstehe aber, wenn du das nicht möchtest.

Ansonsten kannst du mal versuchen dich an die lokale Caritas und Diakonie zu wenden, manchmal können sie kurzfristig helfen und Übergangswohnungen vermitteln. Zudem ans Sozialam, vielleicht können die dir helfen.

Das Abmelden erfolgt nur automatisch, wenn du dich wo anders anmeldest. Von daher musst du also zum Amt und dich dort Wohnungslos melden, da es vorerst keine neue Anmeldung gibt, sonst riskierst du Strafzahlungen (die noch über Jahre vollstreckt werden können).

Ich drücke dir für die Zukunft die Daumen, dass du bald was findest und es wieder bergauf geht.

Wenn du bis jetzt nichts gefunden hast, bleibt dir noch die Möglichkeit in der Wohnung zu bleiben. Der Vermieter müsste dich dann rausklagen. Das ist zwar gegenüber dem Vermieter nicht so toll, aber immer noch besser, als wenn du auf der Strasse leben musst.

Gutefragexx3 
Fragesteller
 20.03.2022, 23:57

Dankeschön aber ich will keinen Ärger machen. Wie ist das mit dem Abmelden und den Verträgen?

0

Kannst du nicht vorübergehend bei Bekannten oder Verwandten unterkommen?

Wie lange weisst du denn schon, das du ausziehen musst?

Drei Monate doch mindestens und hast in der Zeit nicht mal irgendwo auch nur ein Zimmer gefunden?

Gutefragexx3 
Fragesteller
 21.03.2022, 01:01

Nein, ich habe keine gefunden.

0

Es ist ganz einfach. Solange du keine Wohnung hast, bleibst du einfach wo du bist. Sollte es zu einer Räumungsklage kommen, dann wird dir eine Obdachlosen Wohnung zur Verfügung gestellt. Es gibt Ämter bei denen du dich melden kannst. Niemand kann dich ohne einen Gerichtsbeschluss aus der Wohnung rauszerren.

Aber um deine Frage zu beantworten. Du solltest bevor du ausziehst immer ein Foto vom Stromzähler und Wasserzähler machen. Dieses auch vom Vermieter bestätigen lassen. Den Strom solltest du selber abmelden. Zur Meldepflicht. Du bist gesetzlich verpflichtet dich bei der Gemeinde bzw bei der Stadt in der du lebst anzumelden. Der Ablauf wäre erst in der neuen Wohnung bzw beim neuen Meldeamt anmelden, dann bei der Abmeldung in deinem jetzigen Ort die Anmeldung vorweisen. Sonst wirst du nicht abgemeldet. Die Abmeldung kann auch online erfolgen aufgrund der Entfernung.

Woher ich das weiß:Recherche