Alte Häuser kaufen, renovieren und wieder verkaufen?

24 Antworten

Ja bei derm richtigen Objekt in guter Lage lohnt sich des. Braucht aber gutes Verhandlungeschick beim Kauf und Verkaufsgeschick beim Verkaufen. Aber drage das Risiko und den Gewinn alleine und bezahle dein 4 Freunde nach ausgemachtem Sundenlon. So bist du flexibler beim Objecktaussuchen und planung der Renovierungsarbeiten was wird gemacht und wie. Des alles immer zu Fünft absprechen dauert zu lange und wenn nicht der gewünschte Gewinn erziehlt wird wird die schuld bei den anderen gesucht falsches objekt zu aufwendig renoviert oder zu früh Verkauft ect des sind alles Faktoren um gewinn zu erziehlen. Mach des selbe mal mit alten Häusern aber auch neue Mehrfamilienhäuser bauen und die Wohnungen oder Doppelhaushälften verkaufen.

'Ist machbar, aber entweder braucht man einen Kreidt um das ganze zwischenzu finanzieren,

oder man verkauft vom Plan.

Machbar ist das bestimmt und richtig gut Geld ist damit auch zu verdienen.

Schwierig!

Ihr müsst ja das Geld für das alte Haus aufbringen, dann kommen die Kosten für die Renovierung hinzu (meistens werden die mehr als vorher angenommen) und dann das Glück haben, das renovierte Haus mit Gewinn verkaufen zu können. Wie ist die Lage dann auf dem Immobilienmarkt, in welcher Gegend befindet sich das Haus, gibt es genügend Interessenten und und und ...

Und zuguterletzt soll der Gewinn ja auch noch durch 5 Leute geteilt werden ...

Es kann klappen, aber da braucht es schon wirklich viel Glück und Zuversicht!

Viel Erfolg!

ich mache seit 30 jahen nix anderes. aber nicht mit 5 leuten zusammen. da gibt nur stress und lohnt nicht, aber du must gucken WO nicht WAS du kaufst und im einkauf liegt dein gewinn u.e. m. so wie du hier fragst hast du keinerlei erfahrung, das ist gefährlich.

RomanRentz  09.02.2016, 15:56

Hallo Waldmann, kannst Du bitte mit mir Kontakt aufnehmen?

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RomanRentz  11.02.2016, 15:25

Bitte melde Dich bei mir, ich bräuchte einen Tipp von Dir.

romanrentz@googlemail.com Danke und beste Grüße

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Natürlich geht das... aber am besten über/ mit einem Notar auch wegen der Steuern. So macht man Geld. Du musst kreativ sein. Günstig kaufen und günstig restaurieren. Du musst WISSEN mit welchen Materialien du tatsächlich am günstigsten bauen kannst (heißt nicht giftig). Du kriegst viele Baumaterialien völlig umsonst. Und, Finger weg von Denkmal geschützten Objekten. Lasst euch eure Träume nicht zerschießen,... lernt die Gesetzeslücken auszunützen (Wiederverkaufsrecht von Immobilien), so wird man Millionär mein Freund. Aber, fangt klein an und macht euch in der Materialkunde schlau, dass ist sehr sehr wichtig. Wenn du nicht zehn Jahre in dem Objekt gewohnt hast wird für Unwissende eine Abgeltungssteuer von bis zu 45 Prozent fällig. Empfehlenswert sind Mehrfamilienhäuser, weil ihr dann vermieten könnt, was längerfristig cleverer ist. Simple Rechenaufgabe.

Errechnung des Gewinnes bei Wiederverkauf

So berechnen Sie den Gewinn oder auch Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft:

Veräußerungserlös   ./. Anschaffungs- und Herstellungskosten   ./. Anschaffungsnebenkosten (z. B. Makler, Notar, Grunderwerbssteuer)   + Abschreibungen   ./. Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf   = Veräußerungsgewinn bzw. -verlust

Wo trage ich den Gewinn ein?

Sie haben Ihr Haus erfolgreich mit Gewinn verkauft? Dann tragen Sie
die Gewinnsumme in der "Anlage SO" ein. Dazu sind Sie verpflichtet,
sobald Ihr Reingewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft mindestens
600 EUR beträgt.

Der Verkauf der eigengenutzten Wohnung ist steuerfrei bei Spekulationsgeschäften

Wenn Sie das bebaute Grundstück zwischen der
Anschaffung bzw. Fertigstellung und der Veräußerung für sich als
Privatwohnung genutzt haben, bleibt der Verkaufserlös steuerfrei.
Gleiches gilt, wenn Sie es im Jahr der Veräußerung und in den
vorangegangenen 2 Jahren selbst genutzt haben.

 

Wenn Sie die Wohnung geschenkt bekommen haben, wird
die Zeit, in der der frühere Eigentümer die Wohnung selbst bewohnt hat,
Ihnen zugerechnet. Das gilt genauso für den Fall der Erbschaft. Die
Steuerfreiheit gilt allerdings nicht für Ferienwohnungen sowie für den
Teil des Veräußerungserlöses, der auf das häusliche Arbeitszimmer
entfällt, selbst wenn der Abzug der Aufwendungen ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist.

ODER ihr baut in anderes Ländern in den alles etwas entspannter und günstiger von statten geht, aber selbst, wenn ihr die Gesetzeslücken nicht auszunützen versteht, müsst ihr einfach rechnen können.

Bsp:

Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Immobilien

Veräußerungserlös abzgl. Veräußerungskosten

- Verkaufsinserate    ... EUR- Maklerkosten    ... EUR- Telefonkosten

    ... EUR - Fahrtkosten- Abfindungszahlungen an Mieter    ... EUR- Vorfälligkeitsentschädigung für Ablösung der Finanzierung     ... EUR- Schuldzinsen für Zeit des Leerstehens ohne Vermietungsabsicht      ... EUR- Renovierungskosten    ... EUR- sonstige Kosten    ... EUR

abzgl. AK bzw. HK

- Kaufpreis    ... EUR- Nebenkosten    ... EUR- Grunderwerbssteuer    ... EUR- Notarkosten    ... EUR- Gebühr für Grundbucheintragung     ... EUR- Maklerkosten    ... EUR- sonstige AK    ... EUR- Herstellungskosten des Gebäudes    ... EUR

Gewinn aus der Veräußerung

= .... EUR

Anteil, der auf die eigene Wohnung entfällt

    ... EUR

zzgl. in Anspruch genommene Abschreibung (nur für vermieteten Teil)

    ... EUR

steuerlicher Veräußerungsgewinn

= ... EUR usw.

Du merkst schon; "Wissen ist macht"

An eurer Stelle würde ich Vermieten und so kostengünstig wie es nur geht renovieren. Wie geschrieben ihr müsst Kreativ sein und unter anderem auf jahrtausend altes Wissen zurückgreifen (Das ist ein sehr wichtiger Satz), bitte nicht leichtfertig abtun.

Bsp.

Diffusionsoffenes bauen mit natürlichen SELBSTHERSTELLBAREN homogenen Materialen.

Deine Frage ist eine sehr gute! Aber, klein und clever anfangen.

 

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Mikeaefer  04.04.2017, 23:20


Wird eine Immobilie in 2008 gekauft und ab Dezember 2010 selbst bewohnt
und im Januar 2012 wieder verkauft, so ist keine Spekulationssteuer zu
zahlen. Die Regelung gilt auch für selbstgenutzte Ferienwohnungen oder
Zweitwohnungen.



Der Gesetzgeber versteht unter eigenen Wohnzwecken, dass das Haus
durch Sie selbst bzw. durch Ihre Familie bewohnt wird. Zur Familie
gehören steuerlich gesehen aber nur Ihre Kinder und auch nur, solange
Sie noch Kindergeld beziehen. Eine Nutzung von anderen Verwandten führt
in der Regelung zur Besteuerung des Wertzuwachses im Verkaufsfall.





Höhe Spekulationssteuer bei Hausverkauf

Wie
viel Steuern Sie beim Hausverkauf zu entrichten haben, hängt zum einen
von der Höhe des Wertzuwachses und zum anderen von Ihrem persönlichen
Einkommenssteuersatz ab.



War die Immobilie vermietet, vermindern die in der Vergangenheit
gegenüber dem Finanzamt geltend gemachten Abschreibungen die
Anschaffungskosten (Abschreibungen bei Altbauten und Neubauten jährlich
2% bzw. 2,5% bei Altbauten vor 1925).



OH DIE FRAGE IST VON 2010, naja... Dann für alle anderen.



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