Als Student Geld anlegen in Aktien, wie ist es mit der Steuer?

11 Antworten

Mit zwei verschiedenen Einkunftsarten bist du auf jeden Fall verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. 

Dann bekommst du ja einen ESt-Bescheid und kannst genau nachvollziehen, was du zu zahlen hattest.

kevin1905  10.09.2017, 13:37

Mit zwei verschiedenen Einkunftsarten bist du auf jeden Fall verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Nicht wenn beide einem Quellensteuerabzug unterliegen, was bei Kapitalerträgen über inländische Banken ja der Fall wäre durch die Kapitalertragssteuer.

Nur wenn er nicht an der Quelle besteuerte Kapitalerträge z.B. aus dem Ausland hätte, wäre die Anlage KAP und damit die Erklärung verpflichtend.

Es kann natürlich sinnvoll sein, wenn Kapitalertragssteuer abgezogen wurde, der eigene Steuersatz aber unter 25% liegt.

Das Zauberwort nennt sich:

Steuererklärung!

Dort bekommst Du dann zurück, was zu viel abgeführt wurde!

Und nein, Du musst das nirgends anmelden, wenn Du Aktien kaufen willst!

Zunächst einmal: ich bin in der selben Situation wie du, garantiere aber für nichts.

Den Status "Student" kennt das Finanzamt nicht, von daher werden wir als ganz normale Arbeitnehmer behandelt und auch so besteuert.
Die Kapitalerträge haben nichts mit dem Einkommen zu tun und sind von einander entkoppelt. Es sind ja auch in der Steuererklärung zwei unterschiedliche Anlagen, die kein Bezug aufeinander nehmen.

Die gezahlte lohn und Kirchensteuer kannst du dir zurück holen, klappt einwandfrei (in Bayern dauert es etwas länger, bis die Kirchensteuer kommt) - nur die Sozialversicherungsbeiträge und Krankenkasse kannst du dir nicht zurückholen.

Wenn du eine Beschäftigung auf Minijob Basis hast, sparst du dir den ganzen Ärger, da hier keine Lohnsteuern usw. Für den Arbeitnehmern anfallen.

Du kannst dich bei nem Broker anmelden und loslegen. Musst niemanden informieren. Nur am Jahresende Ggf. Eine Steuererklärung abgeben.

Ich benutze den Brooker DEGIRO, Vorteile: einfach übersichtlich und top Konditionen - keine Jahresgebühr, 700 ETFs komplett kostenlos, und xetra Trades kosten ca. 2€, US Börse ca. 0,50€
Nachteil: ausländischer Broker. D.H. Steuererklärung muss gemacht werden.

(Wenn du jemanden findest, der dich wirbt bekommst auch noch 20€ Tradingguthaben)

Wenn Du den Nebenjob nur annimmst um das Geld in Aktien anzulegen, ist das eine Riesendummheit, denn der Nebenjob verlängert die Studienzeit und verschiebt entsprechend die Berufstätigkeit, bei der Du später ein Vielfaches des Nebenjobs verdienen wirst.

Verwende Deine Zeit also besser für das Studium oder, wenn Du ohnehin ein guter Student bist, für ein unbeschwertes Studentenleben. Diese Zeit kommt nie wieder und ist mehr wert als ein paar lumpige Kröten.

1) Ja. Wenn dein persönlicher Steuersatz bei weniger als 25% liegt, kannst du dir die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer einfach mit der nächsten Steuererklärung zurückholen. 

2) Ja. Du musst nichts melden. Nur in der Steuererklärung musst du diese Einnahmen angeben. Ein guter Broker stellt dir hierfür eine detaillierte Bescheinigung zur Verfügung, in der genau angegeben ist, welche Einnahmen du in welche Zeile der Steuererklärung eintragen musst. 

Manche Offshore-Broker machen das nicht und führen auch keine Abgeltungssteuer ab. Diese kann man also nicht empfehlen, auch wenn ein Trade vielleicht ein paar Cent billiger sein sollte. 

IngDiba erstellt eine vernünftige Steuerbestätigung, Flatex angeblich auch, bei den anderen Brokern fragst du am besten, bevor du dort ein Konto eröffnest. 

Viel Erfolg!