Als Polizist mit Migrationshintergrund Pflichtwehrdienst in der Heimat machen?
Ich habe eine nicht-Deutsche Staatsangehörigkeit (auch nicht EU) und absolviere eine Polizei Ausbildung in Deutschland. Nun habe ich vom Heimatland wider Erwarten erfahren, dass ich nach dem Studium noch Wehrdienst leisten muss, da es Pflicht ist. Ich kann es während eines Studiums pausieren, muss aber nach dem Ende des Studiums 1 Jahr zum Wehrdienst. Danach kann ich machen was ich will.
Weiß nun jemand, ob das die Polizei hier akzeptiert? Mir wurde auch nie die Frage gestellt, ob ich Wehrdienst machen muss oder nicht. Es ist eine knifflige Situation. Vielleicht hat jemand Ahnung?
PS: Ich kann das Problem auch nicht einfach mit der Abgabe meiner Staatsangehörigkeit lösen, da mein Heimatland prinzipiell niemanden von der Staatsangehörigkeit befreit bis man den Wehrdienst gemacht hat.
4 Antworten
Wie hast du’s zur Polizei geschafft ohne deutsche-Staatsangehörigkeit oder EU-Staatsangehörigkeit?
Naja.. ist ne andere Sache. Würde dir raten, deinen Vorgesetzten darauf anzusprechen.
Bist du selber in einer Polizeiausbildung oder meintest du das allgemein? Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass das auch in Sachsen Anhalt möglich mit einer Niederlassungserlaubnis Polizist zu werden.
*ist
In Berlin muss man bis zum Dienstantritt den deutschen Pass haben (also während des Studiums müsste er dann beantragt werden). In Sachsen Anhalt ist auch der Dienstantritt mit einer Niederlassungserlaubnis möglich, so zumindest meine Informationen.
Ich habe mal gerade bei der Bewerbungsstelle von Sachsen Anhalt angerufen und gefragt. Die Mitarbeiterin meinte, Niederlassungserlaubnis genügt. Auch auf der Webseite steht, dass das eigentlich möglich ist. Ich bin jetzt ein wenig verwirrt.
Bist du bei der Polizei, dann bist du verbeamtet (vorläufig, auf Probe). Niemand kann einen deutschen Beamten zu einem Wehrdienst in der Türkei auffordern.
In welchem Bundesland wird ausnahmsweise auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichtet?
Bundesweit ist das eine Voraussetzung, um einen Ausbildungsplatz zu erhalten.
Entschuldigt, habe erst die Frage gelesen. In Berlin und Sachsen Anhalt (andere Länder weiß ich nicht) ist es auch möglich mit einer Niederlassungserlaubnis Polizist zu werden. In Berlin gibt es noch den Zusatz, dass man vor dem Beginn des Dienstantritts die deutsche Staatsangehörigkeit, heißt man muss dann während des Studiums die deut. Staatsang. beantragen. Aber das löst das Problem mit dem Wehrdienst trotzdem nicht, da man parallel 2 Pässe hätte.
Vielen lieben Dank für deine Erläuterungen!
Du wirst deinen Dienstherren fragen müssen, wie es weitergehen kann. Das Problem der doppelten Staatsbürgerschaft wird dort bekannt sein.
Das ist nicht richtig. Polizeivollzugsbeamte können auch mit EU-Staatsbürgerschaften ihren Dienst vollsehen.
Soweit richtig, mit Ausnahmegenehmigung. DerFragesteller stammt nach eigener Aussage nicht aus der EU. Deshalb wundere ich mich so.
Womöglich hat er zwei, er schreibt nicht, dass er die Deutsche nicht hat.
Da würde ich mich schnell vertrauensvoll an den jetzigen Dienstherren wenden, da erstmal an Personalamt?
Bist Du schon auf die BRD-Verfassung verpflichtet oder so?
Ich kann mir vorstellen, dass es da ggf um den Gewissenskonflikt geht- a la "Diener zweier Herren"
In Berlin geht das. Eine Niederlassungserlaubnis ist ausreichend.