Als Minderjähriger Haftstrafe?
Guten Tag.
Ich bin nur gerade auf die Frage gestoßen ob ein Minderjähriger (sagen wir mal 15,16 oder 17 (unter 14 ist man ja nicht strafmündig)) eigentlich eine Freiheitsstrafe bekommen kann? Also ob man dann wirklich ins Gefängnis kommen kann?
MfG
7 Antworten
ob ein Minderjähriger eigentlich eine Freiheitsstrafe bekommen kann?
Ja.
Siehe JGG §17 (1)
(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung.
allerdings nur in schweren Fällen gemäß JGG §17 (2)
(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.
Ähnlich wie bei der Freiheitsstrafe bei Erwachsenen ist auch bei einem Strafmaß von max. 2 Jahren die Aussetzung zur Bewährung möglich (JGG §21)
Also ob man dann wirklich ins Gefängnis kommen kann?
Ja.
Siehe z.B. hier: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteile-mehrjaehrige-haftstrafen-fuer-berliner-u-bahn-schlaeger-a-805124.html
Ja, das nennt sich "Jugendstrafvollzug" und ist z.B. hier nachzulesen:
Guck doch mal nach Rechtssprechung und was man im bestimmten Fall zu erwaten hat.
eine sehr ähnliche Frage gab es hier schon mal, sieh hier: https://www.gutefrage.net/frage/ab-wie-viel-jahren-kann-man-ins-gefaengnis-kommen
Du kannst bei Straftaten ins Jugendgefängnis kommen und wenn du z.B Menschen umbringen würdest auch ins richtige Gefängnis.
Sollen wir das jetzt so verstehen, dass wer z.B. keine Menschen umbringt, in ein falsches Gefängnis kommt? Macht ganz viel Sinn.