Als Minderjähriger gewerblich auf Kleinanzeigen anbieten?
Hallo Gf,
ich möchte auf Kleinanzeigen den Bau einer Website anbieten und habe mich dementsprechend rechtlich informiert. Was ich gefunden habe ist folgendes: Ich darf als minderjähriger zwar gewerblich anbieten, jedoch keine persönlichen Angaben zu meiner Person machen. Allerdings brauche ich als gewerblicher Anbieter ein Impressum. Wie ist also da die Rechtslage?
Danke im voraus
3 Antworten
habe mich dementsprechend rechtlich informiert. Was ich gefunden habe ist folgendes: Ich darf als minderjähriger zwar gewerblich anbieten
Nein. Dazu müsstest du ein Gewerbe anmelden, und das ist ohne Zustimmung des FamG nicht möglich. Als Minderjähriger bist du nicht bzw. nur beschränkt geschäftsfahig, und darfst daher ohne entsprechende Genehmigung keine Dienstleistungen gewerblich anbieten.
Dass du ein Gewerbe brauchst.
Was als Kind aufwändiger ist.
Nein.
Das wird dann gar nicht in dieser Form möglich sein, wenn das sich ausschließt.
Dann kannst du das nicht machen.
du brauchst ein gewerbe, dafür brauchst du die zustimmung vom Familiengericht.
UND du solltest eine Rechtsschutzversicherung haben und eine Haftpflichtversicherung... für den Bereich rechne mal mit 150€/Monat kosten. Du haftest für alle Fehler, d.H. z.B. falsches Impressum, Datenschutz, Pflichtdokumente und und und und und. Die Latte an rechtlichen Fallen ist lang. Heutzutage muss man halb Anwalt sein um das noch hin zu bekommen.
Macht es einen Unterschied das mir nurnoch 3 Monate bis zur Volljährigkeit fehlen?