Gewerbe im eigenen Hausgarten anmelden?


17.06.2020, 09:26

Da bleibt auch die Frage, was ist mit dem Kleingärtner, der seine überschüssigen Süßkirschen, zum Beispiel, auf dem Wochenmarkt verkauft,

oder: Der Kleinbauer, der seine Kartoffeln und anderes Gemüse vor das Hoftor stellt. (sicher nicht nur zur Deko).

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Zucht von Pflanzen ist Urproduktion und Urproduktion ist niemals ein Gewerbe ! Kein Landwirt oder Viehzüchter muss ein Gewerbe anmelden !

Natürlich musst du im Wirtschaftsleben (Informationen nach TMG und DSGVO) die Pflichten eines gewerblichen Anbieters erfüllen, so wie auch Freiberufler und Künstler.

OpaMicha60 
Fragesteller
 17.06.2020, 10:24

Das sehe ich auch so. Kann mir also nichts passieren, wenn ich einen gewerblichen Account anlege und meine entsprechenden Angaben mache, und ich bei den Pflanzen, ggf, landwirtschaftlichen Artikeln, bleibe. Gibt es da irgendwo einen Gesetzestext oder so?

0
Geochelone  17.06.2020, 14:44
@OpaMicha60

Was meinst du mit landwirtschaftlichen Artikeln? Im Gesetz steht das nicht direkt, wohl aber in der Kommentieren zu § 6 GewO.

Bei einem Hofladen sind auch bis zu 10 % Fremdware zur Abrundung des Sortiments vertretbar.

1
OpaMicha60 
Fragesteller
 17.06.2020, 16:37
@Geochelone

Ich meine so was, wie ne Zucchini oder Kürbis, die übrig bleiben ;-)

0
OpaMicha60 
Fragesteller
 17.06.2020, 16:51
@Geochelone

Danke, Super. Ich hab im Rechtslexikon.net unter der Suche nach Urproduktion eine ausführliche Info gefunden.

Danke allen.

0
OpaMicha60 
Fragesteller
 17.06.2020, 09:21

Danke. Dann bleibt mir also weiterhin die Mund-zu-Mund-Propaganda und Aushänge im Supermarkt.

0
IQSofia  17.06.2020, 09:27
@OpaMicha60

Das musst Du entscheiden anhand der Kriterien und Gegebenheiten.

1
PatrickLassan  17.06.2020, 09:31
@OpaMicha60

Wenn du eine Tätigkeit ausübst, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, musst du ein Gewerbe anmelden.

Den letzten Abschnitt im verlinkten Artikel kannst du komplett vergessen, da wirft jemand Begriffe durcheinander, die er anscheinend nicht verstanden hat.

1
IQSofia  17.06.2020, 09:55
@OpaMicha60

Ruf doch einfach beim zuständigen Gewerbeamt an und frag nach.

0
PatrickLassan  17.06.2020, 09:28

Den Begriff 'Kleingewerbe' gibt es in der Gewerbeordnung nicht.

In dem Artikel wird offenbar die Kleinunternehmerregelung aus dem Umsatzsteuerrecht mit einer angeblichen 'Kleingewerberegelung' verwechselt.

0
Geochelone  17.06.2020, 10:05

Die Seite strotzt vor rechtlichen Fehlern. Im Übrigen ist die Tätigkeit des Fragenden kein Gewerbe. Das wird es auch durch eBay nicht....

1

Ich würde einfach mal beim Ordnungsamt in deiner Nähe anfragen ,

da diesen Reglungen von Bundesland zu Bundesland vareieren

können.

Viel Glück

PatrickLassan  17.06.2020, 09:25

Die Gewerbeordnung gilt bundesweit.

3