Als Jugendlicher Lehrling eine Wohnung bekommen in Wien?

2 Antworten

Wenn du nicht volljährig bist, dann können die dich nicht zum Auszug zwingen.

Und ich weiß nicht wie das bei euch in Österreich geregelt ist, aber hier bei uns in Deutschland sind die Eltern Unterhaltspflichtig auch wenn du nicht mehr direkt zur Schule gehst. Die Unterhaltspflicht besteht meistens solange bis man entweder aufgrund des Alters (ich glaube 25) zu alt wird oder bis man eine erste Ausbildung oder Studium abgeschlossen hat.

Meistens in Form von Natural Unterhalt (Wohnung, Essen, Kleidung usw.), wobei dein Lehrlingsgehalt angerechnet wird, das bedeutet soweit du deinen Unterhalt selbst bestreiten kannst musst du das auch tun. Und dafür können deine Eltern auch einen Teil deines Lehrlingsgehaltes verlangen soweit es einem angemessenen Teil für Lebensmittel, Miete entspricht.

Und nein falls du in der Wohnung gemeldet bist kannst du nicht ohne triftigen Grund sofort vor die Tür gesetzt werden. Triftige Gründe wären z.B. exessive Gewaltausbrücher von deiner Seite oder anderes schwerwiegendes Fehlverhalten.

er meint damit nicht, dass du für 300 € eine Wohnung in Wien bekommst, sondern dass du eben das nicht schaffen wirst, was ich auch duchaus vertehen kann.

lg, Nicki