Als Beweis Chatverlauf hochladen (Datenschutz)?
Ich wurde bei ebay abgezockt. Habe was gekauft und es wurde nie verschickt. Ich will nun bei Paypal das Problem melden und hoffentlich mein Geld zurückbekommen. Dort steht ich kann Beweise hochladen. Nun möchte ich wissen, ob ich die Chatverläufe über ebay und den E-Mail Verlauf mit dem Verkäufer hochladen darf. Sie sollen als Beweis dienen, dass wir vereinbart haben für wie viel ich das besagte Spiel bei ihm gekauft habe und wann er es wo hinsendet. Meine Sorge ist nur, dass aus irgendwelchen Datenschutzbestimmungen ich mich strafbar mach, wenn ich die Konversationen mit dem Verkäufer bei Paypal hochlade. Es sind private Chats und ich möchte nicht, dass er am Ende mir was anhaben kann, obwohl er der Betrüger ist.
2 Antworten
Ich wurde bei ebay abgezockt.
Bei eBay oder bei eBay Kleinanzeigen?
Du weißt, dass das zwei verschiedene Firmen sind, die nichts miteinander zu tun haben?
Hast Du per PayPal Waren & Dienstleistungen bezahlt?
Bei Zahlung per PayPal Family & Friends hast Du nämlich ein Geldgeschenk gemacht und PayPal wird dann nichts für Dich tun.
Dann brauchst Du keinen Chatverlauf hochzuladen:
Logg Dich in Dein PP-Konto ein und eröffne dort einen Konflikt wegen eines nicht erhaltenen Artikels; hat der VK keinen Versand- und Zustellnachweis, bucht PP Dir das Geld zurück.
Ja, natürlich darfst du das. Sind ja Nachrichten, die er dir geschickt hat. Wieso solltest du da irgendwelchen Geheimhaltungspflichten unterliegen?
Was manche Leute für "Datenschutz" halten, nimmt in Deutschland schon oft bizarre Züge an...
Rein rechtlich darf man what's-app chatverläufe auch nicht veröffentlichen. Ich frag mich nur, ob sich das ändert wenn es um Beweismittel geht.
Ja es lief über Kleinanzeigen und waren und Dienstleistungen.