Akademischer Senat?

1 Antwort

Die Aufgaben der akademischen Selbstverwaltungsorgane (wie dem Senat) sind in den Hochschulgesetzen der Bundesländer und darauf aufbauend in den Grundordnungen der jeweiligen Universität festgehalten. (Das muss nicht immer Grundordnung heißen, aber vielleicht hilft das Stichwort schon mal bei der Suche.)

Diese Dokumente, zumindest die alten Landeshochschulgesetze, sollten via Google relativ leicht z.B. über die Internetseiten des Wissenschaftsministeriums zu finden sein.