AGT vor oder nach Übernahme in FFW?

2 Antworten

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Für Hessen liegt das Mindest-Eintrittsalter in den aktiven Dienst bei 17 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt kann man auch Ausbildungen besuchen.

Allerdings sind bestimmte Ausbildungen erst mit Erreichen der Volljährigkeit möglich. Dazu gehören der Sprechfunk-Lehrgang und der AGT-Lehrgang.

Warum?
Weil mit der BOS-Sprechfunkausbildung auch eine Verpflichtungserklärung einhergeht, deren Rechtsverbindlichkeit die Volljährigkeit des Unterzeichners voraussetzt.

Für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und für die dazugehörige medizinische Vorsorgeuntersuchung gibt es, anders als häufig angenommen, tatsächlich kein gesetzlich festgelegtes Mindestalter.
Allerdings setzt die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger musst du 18 Jahre alt sein. Sprechfunker ist oft Bestandteil vom Grundlehrgang, wie das jetzt in deinem speziellen Landkreis ist kann ich natürlich nicht sagen. Aber für solche ortsspezifischen Fragen wendest du dich am besten an deinen Jugendwart oder deinen Wehrleiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr
TheKcraft 
Fragesteller
 02.11.2023, 09:50

Okay, auf dem Zettel steht Grundlehrgang und Sprechfunker getrennt und Mein Jugendwart weiß es leider auch nicht. Wie ist das mit den anderen Lehrgängen, wie Technische Hilfeleistung?

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26Sammy112  02.11.2023, 10:01
Sprechfunker ist oft Bestandteil vom Grundlehrgang,

Nein, das sind grundsätzlich und laut FwDV 2 zwei separate Lehrgänge.

Allerdings gibt es ja immer wieder lokale Sonderwege... bei euch ist es dann wohl so, dass der Sprechfunker im Rahmen der Truppmann-Ausbildung ausgebildet wird - bei uns gibt es neuerdings die Möglichkeit, den Sprechfunk-Lehrgang im Rahmen des AGT-Lehrgangs zu absolvieren...

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JuniorBJ92  02.11.2023, 10:05
@26Sammy112

Dann schau mal in die FwDV 2, da steht, das die Lehrgänge Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger bei Feuerwehren mit Atemschutz während der Grundausbildung durchgeführt werden sollen.
Bei uns ist es sogar so geregelt, das der Atemschutzlehrgang abweichend zu der Vorgabe erst nach abgeschlossener MTA und damit der Truppführerqualifikation durchgeführt werden darf und nicht schon als Truppmann.

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26Sammy112  02.11.2023, 10:21
@JuniorBJ92

Jein. Ich denke, das Problem fängt schon mit der Definition von "Grundausbildung" an. Denn die "Grundausbildung" gibt es nach FwDV2 ja gar nicht.

Nach FwDV2 ist der "Grundausbildungslehrgang" die Truppmannausbildung Teil 1. Richtig ist, dass Sprechfunk und AGT vor Abschluss der 2-jährgen Truppmannausbildung auf Standortebene (also vor Abschluss des Truppmann 2) absolviert werden sollten/können.

Wobei da schon die Unterschiede beginnen: Bei uns sind TM1 und TM2 vertauscht... der TM1 ist hier die Ausbildung innerhalb der Wehr und Voraussetzung für die Teilnahme am TM2 (70 Stunden innerhalb von 3 Monaten) beim Kreisfeuerwehrverband.

Bei uns ist es sogar so geregelt, das der Atemschutzlehrgang abweichend zu der Vorgabe erst nach abgeschlossener MTA und damit der Truppführerqualifikation durchgeführt werden darf und nicht schon als Truppmann.

Die MTA ist aber wieder so ein Sonderfall, denn die MTA gibt es nach FwDV2 ja gar nicht - und existiert meines Wissens nach auch nur in Bayern.

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JuniorBJ92  02.11.2023, 10:24
@26Sammy112

Die MTA ist ja auch nur TM 1, TM 2 und TF. Nur eben zusammengefasst und zukunftsorientiert, deswegen ist der Abschluss der MTA ja auch als Truppführerqualifikation nach FwDV 2 ausgewiesen.

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